Teduglutid bei Kurzdarmsyndrom: Indikation und Therapie

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende IQWiG-Bericht (G16-10) befasst sich mit der frühen Nutzenbewertung von Teduglutid. Das Medikament wird zur Behandlung des Kurzdarmsyndroms bei Patienten ab einem Alter von einem Jahr eingesetzt.

Da es sich um ein Arzneimittel für seltene Leiden (Orphan Drug) handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen bereits durch die Zulassung als belegt. Die Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beschränkt sich daher auf die Ermittlung der Patientenzahlen und der Therapiekosten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Das Kurzdarmsyndrom erfordert bei den betroffenen Patienten häufig eine dauerhafte parenterale Ernährung. Teduglutid soll in der stabilen Phase nach der intestinalen Adaption im Anschluss an einen chirurgischen Eingriff angewendet werden.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Der IQWiG-Bericht weist darauf hin, dass vor dem Start einer Therapie mit Teduglutid zwingend eine Phase der intestinalen Adaption nach dem chirurgischen Eingriff abgewartet werden muss. Zudem wird eine strukturierte gastrointestinale Überwachung mittels Koloskopie und Tests auf okkultes Blut im Stuhl als fester Bestandteil des Therapiemanagements beschrieben.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht ist das Medikament zur Behandlung des Kurzdarmsyndroms bei Patienten ab dem Alter von 1 Jahr indiziert. Zuvor bestand die Zulassung bereits für erwachsene Patienten.

Die Jahrestherapiekosten für die gesetzliche Krankenversicherung belaufen sich laut Bewertung auf etwa 258.600 bis 258.800 Euro pro Patient. Darin sind auch die Kosten für zusätzlich notwendige diagnostische Leistungen enthalten.

Die Fachinformation empfiehlt regelmäßige Koloskopien, beginnend vor der Therapie, sowie in den ersten zwei Jahren jährlich und danach alle fünf Jahre. Bei Kindern und Jugendlichen wird zusätzlich ein jährlicher Test auf okkultes Blut im Stuhl aufgeführt.

Bei Arzneimitteln für seltene Leiden gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung gesetzlich als belegt, solange der GKV-Umsatz unter 50 Millionen Euro pro Jahr liegt. Das IQWiG bewertet in diesen Fällen im Auftrag des G-BA lediglich die Patientenzahlen und Therapiekosten.

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Quelle: IQWiG G16-10: Teduglutid (Kurzdarmsyndrom, Patienten ab dem Alter von 1 Jahr) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V (IQWiG, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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