Burosumab bei XLH: IQWiG-Nutzenbewertung
Hintergrund
Die IQWiG-Dossierbewertung A22-11 untersucht den Zusatznutzen von Burosumab bei X-chromosomaler Hypophosphatämie (XLH). Die Zielgruppe umfasst Kinder und Jugendliche im Alter von 1 bis 17 Jahren mit röntgenologischem Nachweis einer Knochenerkrankung.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde eine Phosphatsubstitution in Kombination mit einer Vitamin-D-Substitution (Calcitriol oder Alfacalcidol) festgelegt.
Die Bewertung basiert primär auf der offenen, randomisiert-kontrollierten Studie UX023-CL301. Diese schloss ausschließlich Kinder im Alter von 1 bis 12 Jahren mit einem Rickets Severity Score (RSS) von mindestens 2 ein.
Empfehlungen
Der Bericht formuliert folgende Ergebnisse zum Zusatznutzen:
Kinder von 1 bis 12 Jahren (RSS ≥ 2)
Für diese Patientengruppe zeigt die Bewertung keinen Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Burosumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Ein Zusatznutzen ist laut Bericht damit nicht belegt.
In den untersuchten Endpunkten ergaben sich folgende Resultate:
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Gesamtmortalität: Es zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
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Gehfähigkeit (6MWT): Trotz einer absoluten Steigerung der Laufstrecke wird der Effekt aufgrund von Unterschieden zu Studienbeginn als nicht klinisch relevant eingestuft.
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Morbidität: Bei körperlicher Funktion, Fatigue und Schmerz zeigen sich keine signifikanten Unterschiede.
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Lebensqualität: Es wurden keine patientenrelevanten Endpunkte zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität erhoben.
Nebenwirkungen
Bei den schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen (SUEs) und Therapieabbrüchen zeigt sich kein signifikanter Unterschied.
Es ergeben sich jedoch Anhaltspunkte für einen höheren Schaden durch Burosumab bei spezifischen unerwünschten Ereignissen. Dazu zählen:
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Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort
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Verletzungen, Vergiftungen und durch Eingriffe bedingte Komplikationen
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Erkrankungen der Atemwege, des Brustraums und Mediastinums
Fehlende Daten für weitere Gruppen
Für bestimmte Patientengruppen liegen keine bewertungsrelevanten Daten vor. Daher ist der Zusatznutzen nicht belegt für:
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Kinder im Alter von 1 bis 12 Jahren mit einem RSS Total Score unter 2
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Jugendliche im Alter von 13 bis 17 Jahren
Dosierung
Die in der Zulassungsstudie UX023-CL301 verwendeten Dosierungen unterschieden sich teilweise von den maximalen Vorgaben der Fachinformation.
| Therapie | Dosierung in der Studie | Applikation |
|---|---|---|
| Burosumab | 0,8 mg/kg (max. 1,2 mg/kg) | s.c., alle 2 Wochen |
| Orales Phosphat | 20 bis 60 mg/kg/Tag | oral, patientenindividuell |
| Aktives Vitamin D | patientenindividuell | oral |
Kontraindikationen
Der Bericht weist auf spezifische unerwünschte Ereignisse hin, die unter Burosumab signifikant häufiger auftraten.
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Reaktionen am Verabreichungsort
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Erkrankungen der Atemwege
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Obstipation (als geringfügiger Unterschied bewertet)
💡Praxis-Tipp
Der Bericht weist auf eine Diskrepanz zwischen der in der Studie maximal erlaubten Burosumab-Dosis (1,2 mg/kg) und der laut Fachinformation möglichen Höchstdosis (2,0 mg/kg) hin. Es wird betont, dass unklar ist, inwieweit diese Limitierung die beobachteten Effekte auf patientenrelevante Endpunkte beeinflusst hat.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bewertung ist ein Zusatznutzen von Burosumab im Vergleich zur Phosphatsubstitution nicht belegt. Es zeigten sich keine klinisch relevanten Vorteile in den untersuchten Endpunkten.
Die herangezogene Zulassungsstudie schloss keine Patientinnen und Patienten im Alter von 13 bis 17 Jahren ein. Daher liegen für diese Altersgruppe keine bewertungsrelevanten Daten vor.
Der Bericht stellt einen höheren Schaden durch Reaktionen am Verabreichungsort sowie Atemwegserkrankungen fest. Bei schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen zeigte sich jedoch kein Unterschied zur Vergleichstherapie.
Obwohl sich die absolute Laufstrecke im 6-Minuten-Gehtest unter Burosumab verbesserte, wurde der Unterschied aufgrund ungleicher Ausgangsbedingungen nicht als klinisch relevant eingestuft.
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Quelle: IQWiG A22-11: Burosumab (X-chromosomale Hypophosphatämie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.