Glecaprevir/Pibrentasvir: Dosierung bei Kindern (HCV)
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung der fixen Wirkstoffkombination Glecaprevir/Pibrentasvir beauftragt. Die Bewertung bezieht sich auf die Behandlung der chronischen Hepatitis-C-Virus-Infektion (HCV) bei Kindern im Alter von 3 bis unter 12 Jahren.
Es besteht ein hoher therapeutischer Bedarf an pangenotypisch wirksamen, Interferon-freien Therapieoptionen mit hoher Resistenzbarriere für diese Altersgruppe. Dies gilt insbesondere für Kinder mit schwerer Niereninsuffizienz oder bestimmten Genotypen.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde für die Genotypen 1, 4, 5 und 6 Ledipasvir/Sofosbuvir (LDV/SOF) festgelegt. Für die Genotypen 2 und 3 dient Sofosbuvir plus Ribavirin (SOF + RBV) als Vergleichsstandard.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht weist darauf hin, dass die Tabletten und das überzogene Granulat aufgrund unterschiedlicher pharmakokinetischer Profile nicht austauschbar sind. Es wird betont, dass ein vollständiger Behandlungszyklus zwingend mit derselben Formulierung durchgeführt werden muss. Zudem wird hervorgehoben, dass bei versäumter Einnahme die Dosis nur innerhalb von 18 Stunden nachgeholt werden darf.
Häufig gestellte Fragen
In der DORA-Studie erreichten 98,3 % der Kinder mit Genotyp 1 oder 4 ein anhaltendes virologisches Ansprechen (SVR12). Bei Kindern mit Genotyp 2 oder 3 lag die SVR12-Rate bei 90,0 %.
Laut Fachinformation ist bei Personen mit jeglichem Grad einer Nierenfunktionsstörung keine Dosisanpassung notwendig. Dies schließt auch dialysepflichtige Kinder mit ein.
Für Kinder zwischen 3 und unter 12 Jahren mit einer HCV-Infektion vom Genotyp 2 oder 3 wurde Sofosbuvir in Kombination mit Ribavirin als zweckmäßige Vergleichstherapie festgelegt.
Für therapienaive Kinder mit den Genotypen 1 bis 6 wird standardmäßig eine Behandlungsdauer von 8 Wochen angegeben. Dies gilt unabhängig davon, ob eine kompensierte Zirrhose vorliegt oder nicht.
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Quelle: IQWiG A21-88: Glecaprevir/Pibrentasvir (chronische Hepatitis C bei Kindern) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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