Glecaprevir/Pibrentasvir: Zusatznutzen bei Hepatitis C
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht (Nr. 553) aus dem Jahr 2017 bewertet den Zusatznutzen der Wirkstoffkombination Glecaprevir/Pibrentasvir. Diese wird zur Behandlung der chronischen Hepatitis C (CHC) bei Erwachsenen eingesetzt.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt wurde. Dabei wird zwischen verschiedenen Genotypen, dem Vorliegen einer Zirrhose und der Vorbehandlung unterschieden.
Ziel der Dossierbewertung ist es, festzustellen, ob die neue Wirkstoffkombination einen therapeutisch bedeutsamen Zusatznutzen für die betroffenen Patientengruppen bietet.
💡Praxis-Tipp
Bei der Interpretation von Zulassungsstudien zu Hepatitis-C-Therapien wird empfohlen, stets die Dosierung der Vergleichsmedikation kritisch zu prüfen. Der vorliegende Bericht zeigt, dass eine Unterdosierung im Kontrollarm (hier Ribavirin) dazu führen kann, dass eine Studie für die Nutzenbewertung als nicht aussagekräftig eingestuft wird.
Häufig gestellte Fragen
Die empfohlene Dosis beträgt 300 mg Glecaprevir und 120 mg Pibrentasvir einmal täglich. Dies entspricht der Einnahme von drei Tabletten, die zusammen mit einer Mahlzeit eingenommen werden sollen.
Laut den zitierten Fachinformationen ist bei jeglichem Grad einer Nierenfunktionsstörung keine Dosisanpassung erforderlich. Dies schließt auch dialysepflichtige Personen ein.
Für die meisten Genotypen wurden keine vergleichenden Studien vorgelegt. Bei der einzigen eingereichten Studie zum Genotyp 2 war die Vergleichsmedikation nicht zulassungskonform dosiert, weshalb die Daten nicht verwertbar waren.
Die Therapiedauer variiert je nach Genotyp, Vorbehandlung und Vorliegen einer Zirrhose. Sie beträgt in der Regel zwischen 8 und 16 Wochen.
Das Dokument weist darauf hin, dass die Wirkstoffkombination bei einer schweren Leberfunktionsstörung (Child-Pugh C) kontraindiziert ist.
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Quelle: IQWiG A17-34: Glecaprevir/Pibrentasvir (chronische Hepatitis C) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2017). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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