Inclisiran: Zusatznutzen und Therapie der Dyslipidämie
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A21-13 bewertet den Zusatznutzen von Inclisiran bei Erwachsenen mit primärer Hypercholesterinämie (heterozygot familiär und nicht familiär) oder gemischter Dyslipidämie. Die Bewertung erfolgte gemäß § 35a SGB V im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Inclisiran wird zusätzlich zu einer diätetischen Therapie angewendet. Es kommt in Kombination mit einem Statin oder anderen lipidsenkenden Therapien zum Einsatz, wenn die maximal tolerierbare Statin-Dosis nicht ausreicht, um die LDL-C-Ziele zu erreichen.
Ebenso ist eine Anwendung als Monotherapie oder in Kombination mit anderen Lipidsenkern bei einer Statin-Intoleranz oder -Kontraindikation zugelassen.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht weist darauf hin, dass Injektionen nicht in Hautbereichen mit aktiven Erkrankungen, Entzündungen oder Schäden wie Sonnenbrand erfolgen dürfen. Zudem wird betont, dass bei einer Hämodialyse ein zeitlicher Abstand von mindestens 72 Stunden nach der Inclisiran-Gabe eingehalten werden sollte, da der Wirkstoff renal eliminiert wird.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht ist ein Zusatznutzen von Inclisiran gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie aktuell nicht belegt. Es wurden keine geeigneten Studiendaten für die relevanten Patientengruppen vorgelegt.
Die Verabreichung von Inclisiran darf gemäß den Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung nur durch medizinisches Fachpersonal erfolgen. Die Anwendung ist als Langzeittherapie vorgesehen.
Wenn die Dosis um weniger als 3 Monate versäumt wurde, wird die Verabreichung nachgeholt und der alte Plan fortgesetzt. Bei einem Versäumnis von mehr als 3 Monaten muss ein neuer Behandlungsplan gestartet werden.
Es ist laut Fachinformation keine Dosisanpassung bei Personen ab 65 Jahren erforderlich. Auch bei geringer bis mäßiger Leberfunktionsstörung ist keine Anpassung nötig.
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Quelle: IQWiG A21-13: Inclisiran (primäre Hypercholesterinämie oder gemischte Dyslipidämie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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