Evolocumab bei Kindern: IQWiG-Nutzenbewertung
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des IQWiG bewertet den Zusatznutzen von Evolocumab bei Kindern und Jugendlichen ab 10 Jahren. Im Fokus steht die Behandlung der heterozygoten (HeFH) und homozygoten familiären Hypercholesterinämie (HoFH).
Die Bewertung erfolgt im Rahmen der frühen Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V. Es wird untersucht, ob Evolocumab im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie (ZVT) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) einen patientenrelevanten Zusatznutzen bietet.
Für die Ableitung eines Zusatznutzens fordert das Institut randomisierte kontrollierte Studien (RCTs) mit einer Mindestdauer von 12 Monaten. Dies begründet sich durch den chronischen Charakter der Erkrankung und das primäre Ziel der langfristigen kardiovaskulären Risikoreduktion.
Empfehlungen
Bewertungsgrundlagen und Zielwerte
Der Bericht verweist auf nationale und europäische Leitlinien, die für Kinder über 10 Jahre einen LDL-C-Zielwert von unter 135 mg/dl beziehungsweise unter oder gleich 130 mg/dl empfehlen.
Voraussetzung für die Anwendung von Evolocumab ist laut Zulassung das Nichterreichen dieser Zielwerte unter einer maximal tolerierbaren Statindosis.
Heterozygote familiäre Hypercholesterinämie (HeFH)
Für Kinder und Jugendliche mit HeFH im Alter von 10 bis 17 Jahren ist ein Zusatznutzen nicht belegt.
Die vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegte HAUSER-RCT-Studie wurde vom Institut als ungeeignet eingestuft.
Folgende methodische Mängel führten zum Ausschluss der Studie:
-
Zu kurze Studiendauer von lediglich 24 Wochen anstelle der geforderten 12 Monate
-
Fehlender Nachweis einer Vortherapie mit der maximal tolerierbaren Statindosis
-
Mangelhafte Umsetzung der zweckmäßigen Vergleichstherapie, da keine Therapieeskalation im Studienverlauf erlaubt war
Homozygote familiäre Hypercholesterinämie (HoFH)
Auch für Kinder mit HoFH im Alter von 10 und 11 Jahren ist ein Zusatznutzen nicht belegt.
Die eingereichte HAUSER-OLE-Studie wurde als ungeeignet bewertet, da es sich um eine einarmige Studie ohne vergleichende Daten handelt.
Für Patientengruppen mit bereits ausgeschöpften diätetischen und medikamentösen Optionen wurden generell keine Daten vorgelegt.
Zweckmäßige Vergleichstherapie (ZVT)
Der G-BA definiert die zweckmäßige Vergleichstherapie in Abhängigkeit von der Patientengruppe und den bisherigen Therapieoptionen:
| Indikation | Patientengruppe | Zweckmäßige Vergleichstherapie |
|---|---|---|
| HeFH (10-17 Jahre) | Optionen nicht ausgeschöpft | Maximal tolerierte medikamentöse Therapie (Statine, Ezetimib, Anionenaustauscher) |
| HeFH (10-17 Jahre) | Optionen ausgeschöpft | LDL-Apherese, ggf. mit medikamentöser Begleittherapie |
| HoFH (10-11 Jahre) | Optionen nicht ausgeschöpft | Maximal tolerierte medikamentöse Therapie (Statine, Ezetimib, Anionenaustauscher) |
| HoFH (10-11 Jahre) | Optionen ausgeschöpft | LDL-Apherese, ggf. mit medikamentöser Begleittherapie |
💡Praxis-Tipp
Der Bericht betont, dass die Fortführung einer unzureichenden lipidsenkenden Therapie ohne Dosisanpassung nicht der medizinischen Praxis entspricht. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Nichterreichen der LDL-C-Zielwerte eine Therapieeskalation durch Dosissteigerung oder Kombinationstherapien erfolgen sollte, bevor ein Therapieversagen festgestellt wird.
Häufig gestellte Fragen
Laut der IQWiG-Bewertung ist ein Zusatznutzen von Evolocumab für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren mit familiärer Hypercholesterinämie derzeit nicht belegt. Die vorgelegten Studiendaten wurden aufgrund methodischer Mängel als ungeeignet eingestuft.
Der Bericht zitiert europäische und nationale Leitlinien, die einen LDL-C-Wert von unter 135 mg/dl beziehungsweise unter oder gleich 130 mg/dl als Therapieziel für diese Altersgruppe definieren.
Die Studie wies eine zu kurze Dauer von 24 Wochen auf und setzte die zweckmäßige Vergleichstherapie nicht adäquat um. Zudem war nicht sichergestellt, dass die Kinder zuvor eine maximal tolerierbare Statindosis erhalten hatten.
Als Vergleichstherapie wird eine maximal tolerierte medikamentöse Therapie nach ärztlicher Maßgabe herangezogen. Diese umfasst den Einsatz von Statinen, Cholesterinresorptionshemmern und Anionenaustauschern.
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Quelle: IQWiG A21-171: Evolocumab (Hypercholesterinämie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.