Encorafenib (mKRK): Therapie und Dosierung (BRAF-V600E)
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A20-56 bewertet den Zusatznutzen von Encorafenib in Kombination mit Cetuximab. Das Anwendungsgebiet umfasst erwachsene Patientinnen und Patienten mit metastasiertem Kolorektalkarzinom (mKRK) und einer BRAF-V600E-Mutation.
Voraussetzung für die Therapie ist, dass die Betroffenen bereits eine systemische Vortherapie erhalten haben. Eine kurative Zielsetzung oder Resektabilität darf laut Bericht nicht vorliegen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legte als zweckmäßige Vergleichstherapie eine patientenindividuelle Therapie fest. Diese umfasst unter anderem FOLFIRI, Irinotecan oder Capecitabin, jeweils mit oder ohne Bevacizumab.
💡Praxis-Tipp
Vor der Einleitung einer Therapie mit Encorafenib wird der Nachweis einer BRAF-V600E-Mutation mittels eines validierten Tests zwingend vorausgesetzt. Der Bericht weist darauf hin, dass bei Patienten, die nicht-kutane maligne Erkrankungen mit RAS-Mutation entwickeln, ein dauerhaftes Absetzen von Encorafenib erwogen werden sollte. Zudem wird eine regelmäßige dermatologische Beurteilung sowie die Überwachung von Leber- und Nierenwerten empfohlen.
Häufig gestellte Fragen
Laut Bericht beträgt die empfohlene Dosis 300 mg einmal täglich. Dies entspricht vier Kapseln zu je 75 mg, die in Kombination mit Cetuximab eingenommen werden.
Das IQWiG stuft den Zusatznutzen von Encorafenib plus Cetuximab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie als nicht belegt ein. Die vorgelegte BEACON CRC-Studie wurde aufgrund einer abweichenden Vergleichstherapie als nicht geeignet bewertet.
Das Anwendungsgebiet umfasst Patienten mit metastasiertem Kolorektalkarzinom, die bereits eine systemische Vortherapie erhalten haben. Therapienaive Patienten sind von dieser Indikation ausgeschlossen.
Es wird empfohlen, vor Therapiebeginn, einen Monat danach und anschließend etwa alle drei Monate ein EKG durchzuführen. Dies dient der Überwachung einer möglichen QT-Intervall-Verlängerung.
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Quelle: IQWiG A20-56: Encorafenib (Kolorektalkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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