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Niraparib bei Ovarialkarzinom: IQWiG Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ist ein Addendum zur Nutzenbewertung von Niraparib. Er untersucht den Einsatz als Erhaltungstherapie bei erwachsenen Patientinnen mit einem Rezidiv eines platinsensiblen, gering differenzierten serösen Ovarialkarzinoms.

Dies schließt auch Karzinome der Tuben oder eine primäre Peritonealkarzinose ein. Voraussetzung ist, dass sich die Patientinnen nach einer platinbasierten Chemotherapie in einer kompletten oder partiellen Remission befinden.

Anlass für das Addendum waren nachgereichte Auswertungen des pharmazeutischen Unternehmers zu unerwünschten Ereignissen (UE) aus der NOVA-Studie. Diese Daten wurden für einen adjustierten indirekten Vergleich zwischen Niraparib und der zweckmäßigen Vergleichstherapie Olaparib über den Brückenkomparator Placebo herangezogen.

Empfehlungen

Der Bericht formuliert folgende Kernaussagen zur Nutzenbewertung:

Schwere unerwünschte Ereignisse

Laut Bericht zeigt sich bei den schweren unerwünschten Ereignissen (CTCAE-Grad ≥ 3) ein statistisch signifikanter Effekt zum Nachteil von Niraparib. Trotz eines hohen endpunktspezifischen Verzerrungspotenzials in der NOVA-Studie wird die qualitative Ergebnissicherheit als ausreichend hoch eingestuft.

Daraus leitet das Institut einen Anhaltspunkt für einen höheren Schaden von Niraparib gegenüber Olaparib ab. Das genaue Ausmaß dieses Effekts lässt sich jedoch nicht quantifizieren.

Schwerwiegende Ereignisse und Therapieabbrüche

Für die Endpunkte der schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse (SUE) sowie der Therapieabbrüche wegen unerwünschter Ereignisse liegen ebenfalls Daten mit hohem Verzerrungspotenzial vor.

Der adjustierte indirekte Vergleich zeigt hierbei:

  • Keinen statistisch signifikanten Unterschied zwischen Niraparib und Olaparib

  • Eine für diese Datenkonstellation nicht ausreichende Ergebnissicherheit

  • Keinen Beleg für einen höheren oder geringeren Schaden

Gesamtaussage zum Zusatznutzen

In der Gesamtschau verbleibt ausschließlich ein negativer Effekt von Niraparib bei den schweren Nebenwirkungen. Für das Gesamtüberleben ergab sich bereits in der vorherigen Bewertung kein statistisch signifikanter Unterschied.

Die Bewertung der Endpunkte im indirekten Vergleich stellt sich wie folgt dar:

EndpunktVergleich Niraparib vs. OlaparibBewertung durch das Institut
GesamtüberlebenKein signifikanter UnterschiedKein Zusatznutzen belegt
Schwere UEs (CTCAE ≥ 3)Nachteil für NiraparibAnhaltspunkt für höheren Schaden
Schwerwiegende UEs (SUE)Kein signifikanter UnterschiedNicht interpretierbar (hohes Verzerrungspotenzial)
Therapieabbruch wegen UEsKein signifikanter UnterschiedNicht interpretierbar (hohes Verzerrungspotenzial)

Zusammenfassend stellt der Bericht für die untersuchte Patientinnengruppe einen Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen von Niraparib im Vergleich zu Olaparib oder einem beobachtenden Abwarten fest.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Verordnung von Niraparib als Erhaltungstherapie beim Ovarialkarzinom wird im Vergleich zu Olaparib ein höheres Risiko für schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad ≥ 3) beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Aspekt bei der Therapieentscheidung und Aufklärung berücksichtigt werden sollte, da sich daraus laut IQWiG ein Anhaltspunkt für einen geringeren Gesamtnutzen ergibt.

Häufig gestellte Fragen

Das IQWiG sieht einen Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen von Niraparib gegenüber Olaparib. Dies begründet sich durch einen höheren Schaden im Bereich der schweren unerwünschten Ereignisse.

Der Bericht betrachtet erwachsene Patientinnen mit einem Rezidiv eines platinsensiblen, gering differenzierten serösen Ovarial-, Tuben- oder Peritonealkarzinoms. Diese müssen sich nach einer platinbasierten Chemotherapie in Remission befinden.

Laut der Bewertung ergab der indirekte Vergleich keinen statistisch signifikanten Unterschied im Gesamtüberleben zwischen den beiden Wirkstoffen. Der geringere Gesamtnutzen leitet sich rein aus dem Nebenwirkungsprofil ab.

Der pharmazeutische Unternehmer reichte korrigierte Auswertungen zu unerwünschten Ereignissen aus der NOVA-Studie nach. Zuvor gab es Diskrepanzen bei den Angaben zu Patientinnen unter Risiko im Zeitverlauf.

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Quelle: IQWiG A20-16: Niraparib (Ovarialkarzinom) - Addendum zum Auftrag A19-88 (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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