IQWiG2019Onkologie

Olaparib bei Ovarialkarzinom: IQWiG-Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht A19-56 bewertet den Zusatznutzen des Wirkstoffs Olaparib. Die Bewertung bezieht sich auf die Erstlinien-Erhaltungstherapie bei erwachsenen Patientinnen mit fortgeschrittenem, BRCA1/2-mutiertem, high-grade epithelialem Ovarialkarzinom.

Voraussetzung für die Behandlung ist ein vollständiges oder partielles Ansprechen nach einer abgeschlossenen platinbasierten Erstlinienchemotherapie. Unter dem Begriff Ovarialkarzinom werden in diesem Kontext auch das Eileiterkarzinom und das primäre Peritonealkarzinom zusammengefasst.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) das beobachtende Abwarten festgelegt. Die Nutzenbewertung basiert maßgeblich auf den Daten der randomisierten, kontrollierten Doppelblindstudie SOLO1, in der Olaparib mit Placebo verglichen wurde.

Empfehlungen

Die Nutzenbewertung des IQWiG kommt zu folgenden zentralen Ergebnissen:

Gesamtüberleben und Lebensqualität

Laut Bericht zeigt sich für das Gesamtüberleben kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen Olaparib und der Vergleichstherapie. Aufgrund der relativ kurzen Beobachtungsdauer und der geringen Anzahl an Ereignissen ist ein Zusatznutzen hierfür nicht belegt.

Auch für den Gesundheitszustand und die gesundheitsbezogene Lebensqualität lässt sich aus den Studiendaten kein relevanter Vorteil ableiten. Ein Zusatznutzen ist in diesen Kategorien laut Bewertung ebenfalls nicht belegt.

Unerwünschte Ereignisse (Nebenwirkungen)

Der Bericht stellt für Olaparib ausschließlich negative Effekte im Vergleich zum beobachtenden Abwarten fest. Es gibt Anhaltspunkte für einen höheren Schaden durch Olaparib in folgenden Bereichen:

  • Schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad ≥ 3)

  • Studienabbruch wegen unerwünschter Ereignisse

  • Spezifische Nebenwirkungen wie Anämie, Übelkeit, Erbrechen und Asthenie

  • Weitere Nebenwirkungen wie Geschmacksstörungen, Dyspnoe, Stomatitis, Muskelspasmen und Schleimhautentzündungen

Gesamtaussage zum Zusatznutzen

In der Gesamtschau der positiven und negativen Effekte sieht das IQWiG keinen Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen. Zusammenfassend ist ein Zusatznutzen von Olaparib gegenüber dem beobachtenden Abwarten in dieser Indikation nicht belegt.

Dosierung

WirkstoffEinzeldosisApplikationTagesgesamtdosisHinweise
Olaparib300 mg (2-mal täglich)oral (Filmtablette)600 mgEinnahme zur gleichen Tageszeit im 12-Stunden-Abstand
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💡Praxis-Tipp

Laut IQWiG-Bewertung ist bei der Erhaltungstherapie mit Olaparib mit einer signifikanten Zunahme schwerer unerwünschter Ereignisse (CTCAE-Grad ≥ 3) zu rechnen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Nebenwirkungen häufiger zu einem Therapieabbruch führen als beim rein beobachtenden Abwarten.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht ist ein Zusatznutzen von Olaparib gegenüber dem beobachtenden Abwarten in dieser spezifischen Indikation nicht belegt. Es zeigten sich in der Bewertung keine signifikanten Vorteile beim Gesamtüberleben oder der Lebensqualität.

Die Bewertung zeigt Anhaltspunkte für einen höheren Schaden durch spezifische Ereignisse wie Anämie, Übelkeit, Erbrechen, Asthenie und Geschmacksstörungen. Zudem kam es unter der Therapie häufiger zu schweren Nebenwirkungen und Therapieabbrüchen.

Der Bericht bezieht sich auf erwachsene Patientinnen mit fortgeschrittenem, BRCA1/2-mutiertem, high-grade epithelialem Ovarialkarzinom. Voraussetzung ist ein Ansprechen auf eine vorherige platinbasierte Erstlinienchemotherapie.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat das beobachtende Abwarten als zweckmäßige Vergleichstherapie festgelegt. Die Studie SOLO1 wurde herangezogen, um Olaparib mit diesem Vorgehen zu vergleichen.

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Quelle: IQWiG A19-56: Olaparib (Ovarialkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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