Niraparib beim Ovarialkarzinom: Erhaltungstherapie
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung von Niraparib beauftragt. Es geht um die Monotherapie zur Erhaltungstherapie bei erwachsenen Patientinnen mit einem Rezidiv eines platinsensiblen, gering differenzierten serösen Ovarial-, Tuben- oder Peritonealkarzinoms.
Voraussetzung für die Therapie ist, dass sich die Patientinnen nach einer platinbasierten Chemotherapie in einer kompletten oder partiellen Remission befinden. Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Olaparib festgelegt.
Da keine direkten Vergleichsstudien vorliegen, basiert die Bewertung auf einem adjustierten indirekten Vergleich über den Brückenkomparator Placebo. Hierfür wurden die Studien NOVA (Niraparib) sowie Studie 19 und SOLO2 (Olaparib) herangezogen.
💡Praxis-Tipp
Das IQWiG weist darauf hin, dass bei Patientinnen mit einem Körpergewicht von unter 58 kg oder niedrigen Thrombozytenausgangswerten (< 180.000/μl) häufiger schwere Nebenwirkungen unter Niraparib auftreten. In diesen Fällen wird laut Fachinformation eine reduzierte Anfangsdosis von 200 mg pro Tag empfohlen.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG ist ein Zusatznutzen von Niraparib im Vergleich zu Olaparib nicht belegt. Es zeigten sich im indirekten Vergleich keine statistisch signifikanten Unterschiede beim Gesamtüberleben.
Die empfohlene Standarddosis beträgt 300 mg (drei 100-mg-Kapseln) einmal täglich. Bei Patientinnen mit einem Körpergewicht unter 58 kg kann eine reduzierte Anfangsdosis von 200 mg erwogen werden.
Es wird empfohlen, im ersten Behandlungsmonat wöchentlich ein vollständiges Blutbild anzufertigen. Danach sollten monatliche Kontrollen über 10 Monate und anschließend regelmäßige Überprüfungen erfolgen.
Unter der Behandlung können Hypertonien und hypertensive Krisen auftreten. Der Blutdruck sollte im ersten Jahr monatlich und danach regelmäßig kontrolliert werden.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: IQWiG A19-88: Niraparib (Ovarialkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
Verwandte Leitlinien
IQWiG A21-17: Niraparib (Ovarialkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A19-56: Olaparib (Ovarialkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A18-36: Olaparib (Ovarial-, Eileiter-, Peritonealkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A22-117: Olaparib (Ovarialkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A20-111: Olaparib (Ovarialkarzinom; Erstlinie Erhaltung in Kombination mit Bevacizumab) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A19-57: Olaparib (Mammakarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A19-23: Rucaparib (Ovarial-, Eileiter- oder Peritonealkarzinom; Erhaltungstherapie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A20-16: Niraparib (Ovarialkarzinom) - Addendum zum Auftrag A19-88
ClariMed durchsucht alle medizinischen Leitlinien
AWMF, NVL, NICE, WHO, ESC, KDIGO - Quellenzitiert, kostenlos. Speichern Sie Ihren Verlauf auf allen Geräten mit einem kostenlosen Konto.
Kostenloses Konto erstellen