IQWiG2019Onkologie

Rucaparib bei Ovarialkarzinom: IQWiG-Nutzenbewertung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht des IQWiG (A19-22) bewertet den Zusatznutzen von Rucaparib. Das Medikament wird als Monotherapie bei erwachsenen Patientinnen mit platinsensitivem, rezidiviertem oder progressivem, high-grade epithelialem Ovarialkarzinom eingesetzt.

Dies schließt laut Dokument auch Eileiter- oder Peritonealkarzinome mit BRCA-Mutationen (Keimbahn und/oder somatisch) ein. Voraussetzung für die Behandlung ist, dass die Patientinnen zuvor mit mindestens zwei platinbasierten Chemotherapien behandelt wurden.

Eine weitere Bedingung für den Einsatz in diesem Anwendungsgebiet ist, dass keine weitere platinhaltige Chemotherapie toleriert wird. Als zweckmäßige Vergleichstherapie legte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Monotherapie mit Topotecan oder pegyliertem liposomalen Doxorubicin fest.

Empfehlungen

Der IQWiG-Bericht formuliert folgende zentrale Bewertungsergebnisse zum Zusatznutzen:

Eingereichte Evidenz

Für die Bewertung legte der pharmazeutische Unternehmer Daten aus zwei unkontrollierten Rucaparib-Studien (ARIEL2 und Studie10) vor. Zum deskriptiven Vergleich wurden zwei randomisierte kontrollierte Studien zur Vergleichstherapie herangezogen.

Laut Bericht sind diese Daten für die Nutzenbewertung jedoch nicht relevant.

Mängel der Studienpopulation

Das IQWiG stellt fest, dass die betrachteten Patientenpopulationen nicht hinreichend dem zugelassenen Anwendungsgebiet entsprechen. Folgende Abweichungen wurden identifiziert:

  • Ein Teil der Patientinnen hatte nur eine vorherige platinhaltige Therapie erhalten

  • Einige Tumore waren resistent oder refraktär gegenüber Platin, obwohl die Zulassung nur platinsensitive Tumore umfasst

  • Es blieb unklar, ob die eingeschlossenen Patientinnen tatsächlich keine weitere platinhaltige Chemotherapie tolerieren

Fehlende patientenrelevante Endpunkte

Zusätzlich bemängelt der Bericht eine fehlende Ähnlichkeit zwischen den Studienpopulationen der Rucaparib-Studien und der Vergleichstherapie.

Vergleichende Daten lagen laut IQWiG ausschließlich für einzelne unerwünschte Ereignisse vor. Es fehlten Daten zu patientenrelevanten Endpunkten der Kategorien Mortalität, Morbidität und gesundheitsbezogener Lebensqualität.

Fazit zum Zusatznutzen

Aufgrund der ungeeigneten Datenbasis ist ein Vergleich von Rucaparib mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht möglich.

Ein Zusatznutzen von Rucaparib ist gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt.

Dosierung

Der Bericht zitiert die in den Zulassungsstudien verwendete Dosierung von Rucaparib.

MedikamentDosierungIndikation
Rucaparib600 mg 2-mal täglichOvarialkarzinom (gemäß Studienpopulation)
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💡Praxis-Tipp

Laut IQWiG-Bericht ist bei der Indikationsstellung für Rucaparib streng auf die genauen Zulassungskriterien zu achten. Es wird hervorgehoben, dass zwingend ein platinsensitiver Tumor vorliegen muss und die Patientinnen mindestens zwei vorherige platinbasierte Chemotherapien erhalten haben müssen. Zudem muss dokumentiert sein, dass eine weitere platinhaltige Therapie nicht toleriert wird.

Häufig gestellte Fragen

Der G-BA hat als zweckmäßige Vergleichstherapie eine Monotherapie mit Topotecan oder pegyliertem liposomalen Doxorubicin festgelegt. Der IQWiG-Bericht nutzt diese als Maßstab für die Nutzenbewertung.

Laut aktuellem Bericht ist ein Zusatznutzen von Rucaparib gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt. Die eingereichten Studiendaten waren für einen validen Vergleich nicht geeignet.

Bewertet wurde der Einsatz bei erwachsenen Patientinnen mit platinsensitivem, rezidiviertem oder progressivem Ovarialkarzinom mit BRCA-Mutation. Eine Voraussetzung ist, dass sie keine weitere platinhaltige Chemotherapie tolerieren.

Das IQWiG stellte fest, dass die eingeschlossenen Patientinnen nicht vollständig dem zugelassenen Anwendungsgebiet entsprachen. Zudem fehlten vergleichende Daten zu Mortalität und Lebensqualität.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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