Reslizumab bei schwerem Asthma: IQWiG-Nutzenbewertung
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aus dem Jahr 2017 stellt ein Addendum zur Nutzenbewertung von Reslizumab dar. Es handelt sich um ein Medikament zur Behandlung von schwerem eosinophilem Asthma.
Im Fokus der Bewertung stehen ergänzende Auswertungen der randomisierten, kontrollierten Studien 3082 und 3083. Diese schlossen Patienten zwischen 12 und 75 Jahren ein, deren Asthma trotz hochdosierter inhalativer Kortikosteroide (ICS) unzureichend kontrolliert war.
Ziel des Berichts ist es zu prüfen, ob durch die nachgereichten Daten des pharmazeutischen Unternehmers ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie belegt werden kann.
Empfehlungen
Der IQWiG-Bericht formuliert folgende zentrale Bewertungen zur Evidenzlage von Reslizumab:
Fehlende zweckmäßige Vergleichstherapie
Laut Bericht sind die vorgelegten Studien nicht geeignet, um einen Zusatznutzen abzuleiten (kein belegter Zusatznutzen). In den Kontrollarmen wurde die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geforderte patientenindividuelle Therapieeskalation nicht umgesetzt.
Stattdessen erhielten die Patienten im Kontrollarm lediglich ein Placebo zur bestehenden, unzureichenden Basistherapie. Eine Eskalation gemäß GINA-Stufenschema fand nicht regelhaft statt.
Methodische Limitationen der Endpunkte
Das IQWiG stuft die Ergebnisse zu klinischen Asthmaexazerbationen (CAE) als nicht sinnvoll interpretierbar ein. Dies wird damit begründet, dass der Interventionsarm eine präventive Therapieeskalation erhielt, während der Kontrollarm oft erst nach Eintreten der Exazerbation eskaliert wurde.
Auch die Endpunkte zur Lebensqualität und Symptomkontrolle weisen laut Bericht Verzerrungen auf:
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Erhebungen für ASUI, ACQ-5 und AQLQ wurden von der Analyse ausgeschlossen, wenn zuvor Notfallmedikamente eingenommen wurden.
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Werte von Patienten mit notwendiger Therapieeskalation fehlen somit in den Auswertungen.
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In Studie 3082 kam es zu einer unbalancierten Verteilung der oralen Kortikosteroid-Gabe (OCS) zu Studienbeginn durch Fehlklassifikationen.
Fazit der Nutzenbewertung
Zusammenfassend stellt das IQWiG fest, dass das Studiendesign einen fairen Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie verhindert. Die Situation wird im Bericht mit den methodischen Schwächen der MENSA-Studie zu Mepolizumab verglichen.
💡Praxis-Tipp
Bei der Interpretation von Zulassungsstudien zu Biologika wie Reslizumab wird darauf hingewiesen, auf die Ausgestaltung des Kontrollarms zu achten. Wenn der Kontrollarm lediglich Placebo zu einer unzureichenden Basistherapie erhält, anstatt leitliniengerecht eskaliert zu werden, lässt sich der tatsächliche klinische Zusatznutzen laut IQWiG nicht verlässlich ableiten.
Häufig gestellte Fragen
Das IQWiG bemängelt, dass in den Zulassungsstudien 3082 und 3083 die zweckmäßige Vergleichstherapie nicht umgesetzt wurde. Die Patienten im Kontrollarm erhielten keine individuelle Therapieeskalation, sondern lediglich Placebo zu einer unzureichenden Basistherapie.
Es wurden Patienten zwischen 12 und 75 Jahren mit schwerem Asthma und einer Eosinophilenzahl von mindestens 400 Zellen/μl eingeschlossen. Zudem mussten sie im Vorjahr mindestens eine Exazerbation mit Bedarf an oralen Kortikosteroiden erlitten haben.
Der Bericht kritisiert, dass Patienten im Reslizumab-Arm präventiv behandelt wurden, während im Placebo-Arm eine Therapieeskalation oft erst nach Auftreten der Exazerbation erfolgte. Dieser asymmetrische Behandlungsansatz verzerrt die Ergebnisse.
Laut Festlegung des G-BA besteht diese aus einer patientenindividuellen Therapieeskalation gemäß GINA-Stufenschema. Dies umfasst beispielsweise die Anpassung von hochdosierten ICS, LABA, oralen Kortikosteroiden, Tiotropium oder Omalizumab.
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Quelle: IQWiG A17-22: Reslizumab (Asthma) - Addendum zum Auftrag A17-02 (IQWiG, 2017). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.