Dupilumab bei COPD: IQWiG-Addendum A24-118
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A24-118 stellt ein Addendum zur Nutzenbewertung von Dupilumab bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) dar. Im Fokus stehen Personengruppen, die durch eine erhöhte Anzahl an Eosinophilen im Blut gekennzeichnet sind.
Grundlage der Bewertung bilden die randomisierten, kontrollierten Studien BOREAS und NOTUS. Diese vergleichen Dupilumab mit Placebo als Zusatz zu einer Erhaltungstherapie aus LABA, LAMA und inhalativen Kortikosteroiden (ICS).
Der Bericht analysiert spezifische Teilpopulationen mit einem Post-BD-FEV1 von mindestens 50 Prozent des Sollwerts. Dies dient der Sicherstellung, dass die zweckmäßige Vergleichstherapie korrekt abgebildet wird.
Empfehlungen
Eosinophile und Biomarker
Laut Bericht gibt es Unsicherheiten bezüglich der Definition einer eosinophilen COPD. In den Zulassungsstudien reichte ein einmaliger Wert von mindestens 300 Zellen/µl im Screening aus.
Zu Studienbeginn wiesen jedoch nur noch 63 Prozent der untersuchten Personen diesen Schwellenwert auf. Neben den Eosinophilen wird die Fraktion des exhalierten Stickstoffmonoxids (FeNO) als weiterer relevanter Biomarker für die Typ-2-Inflammation genannt.
Begleitmedikation und Therapieanpassung
Der Bericht übt Kritik an der fehlenden Möglichkeit zur patientenindividuellen Therapieanpassung in den Studien. Folgende Aspekte werden hervorgehoben:
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Eine Eskalation oder Deeskalation der ICS-Dosis war im Studienverlauf stark eingeschränkt.
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Einige Personen erhielten ICS-Dosierungen, die bei COPD nicht zulassungskonform sind.
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Nicht-medikamentöse Maßnahmen und die Optimierung der Inhalationstechnik wurden unzureichend abgebildet.
Endpunkte und Exazerbationen
Für die Bewertung des Zusatznutzens werden adjudizierte Exazerbationen herangezogen. Diese sind definiert als Symptomverschlechterung mit der Notwendigkeit einer Therapieintensivierung.
Der Fragebogen EXACT wird als nicht hinreichend sicher zur Erfassung von Exazerbationen eingestuft. Bei der Auswertung von schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen (SUEs) besteht ein Verzerrungspotenzial, da COPD-Exazerbationen teilweise als SUEs erfasst wurden.
Dosierung
Der Bericht diskutiert die in den Studien verwendeten Dosierungen der inhalativen Kortikosteroide (ICS) im Abgleich mit der Fachinformation für COPD.
| Wirkstoff | Diskutierte Dosierung | Anmerkung laut Bericht |
|---|---|---|
| Fluticasonfuroat | 92 µg/Tag | Zulassungskonform bei COPD |
| Fluticasonfuroat | 184 µg/Tag | Nicht angezeigt bei COPD (nur Asthma) |
| Fluticasonpropionat | 1000 µg/Tag | Zulassungskonform in Deutschland |
| Fluticasonpropionat | 500 µg/Tag | Zulassungskonform in den USA, in Studien häufig verwendet |
| Budesonid | 160 bis 2000 µg/Tag | Große Spannweite in Studien, teils hohe Dosen |
💡Praxis-Tipp
Der Bericht weist darauf hin, dass hohe ICS-Dosierungen (wie 184 µg/Tag Fluticasonfuroat) bei COPD mit einem potenziell erhöhten Risiko für Pneumonien und systemische Nebenwirkungen einhergehen. Es wird betont, dass eine Deeskalation von ICS bei COPD leitliniengerecht erwogen werden sollte.
Häufig gestellte Fragen
In den Studien BOREAS und NOTUS wurde ein Wert von mindestens 300 Zellen/µl im Screening gefordert. Laut IQWiG-Bericht wiesen jedoch zur Baseline nur noch 63 Prozent der Teilnehmer diesen Wert auf.
Der Ausschluss diente der korrekten Abbildung der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Für Personen mit einem FEV1 unter 50 Prozent wäre laut Bericht potenziell eine Therapie mit Roflumilast infrage gekommen.
Eine adjudizierte Exazerbation wurde als akute Symptomverschlechterung definiert, die eine Veränderung der Medikation erforderte. Der Bericht stuft diese Definition als hinreichend für die Nutzenbewertung ein.
Es wird kritisiert, dass die Erhaltungstherapie starr fortgeführt werden musste. Eine patientenindividuelle Eskalation oder Deeskalation der inhalativen Kortikosteroide war laut Bericht kaum möglich.
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Quelle: IQWiG A24-118: Dupilumab (COPD) - Addendum zum Projekt A24-79 (IQWiG, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.