IQWiG2017Kardiologie

Macitentan bei pulmonaler Hypertonie: IQWiG Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht des IQWiG (A16-67) aus dem Jahr 2017 bewertet den Zusatznutzen von Macitentan. Das Arzneimittel wird zur Langzeitbehandlung der pulmonal arterieller Hypertonie (PAH) bei Erwachsenen der WHO-Funktionsklassen II bis III eingesetzt.

Die Bewertung wurde erforderlich, da der Umsatz des Orphan-Drugs die gesetzliche Grenze von 50 Millionen Euro überschritten hatte. Folglich musste eine reguläre Nutzenbewertung gegenüber einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie erfolgen.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie definierte der G-BA eine patientenindividuell optimierte medikamentöse Therapie nach Maßgabe des Arztes. Dabei ist der jeweilige Zulassungsstatus der eingesetzten Arzneimittel zwingend zu berücksichtigen.

Empfehlungen

Der IQWiG-Bericht kommt zu folgenden zentralen Bewertungsergebnissen bezüglich des Zusatznutzens:

Ergebnis der Nutzenbewertung

Das abschließende Ergebnis der Bewertung durch das IQWiG stellt sich wie folgt dar:

PatientengruppeZweckmäßige VergleichstherapieAusmaß des Zusatznutzens
Erwachsene mit PAH (WHO-Klasse II-III)Patientenindividuell optimierte medikamentöse TherapieZusatznutzen nicht belegt

Laut IQWiG ist ein Zusatznutzen von Macitentan nicht belegt. Der pharmazeutische Unternehmer legte keine geeigneten Studien vor, die einen direkten oder indirekten Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie ermöglichen.

Die eingereichte placebokontrollierte Zulassungsstudie SERAPHIN wird vom IQWiG als ungeeignet für die Ableitung eines Zusatznutzens eingestuft. In dieser Studie wurde die patientenindividuell optimierte Therapie nicht als Vergleichsarm abgebildet.

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Für die Bewertung legte der G-BA folgende Kriterien für die Vergleichstherapie fest:

  • Patienten haben nicht ausreichend auf Kalziumkanalblocker angesprochen oder waren nicht vasoreaktiv.

  • Für therapienaive Patienten ist in der Regel keine Kombinationstherapie angezeigt.

  • Im Interventions- und Vergleichsarm müssen vergleichbare Therapieregime eingesetzt werden.

  • Riociguat ist aufgrund kurzer Marktverfügbarkeit von der Vergleichstherapie ausgenommen.

Methodische Kritik

Das IQWiG weist die Argumentation des Herstellers zurück, dass eine direkt vergleichende Studie methodisch nicht durchführbar sei. Laut Bericht spiegelt die freie, patientenindividuelle Therapieentscheidung des Arztes den Versorgungsalltag wider und ist in Studien umsetzbar.

Auch die vom Hersteller abgeleiteten qualitativen Vorteile werden vom IQWiG nicht anerkannt. Deskriptive Vergleiche von Ereignisraten aus unterschiedlichen Studien (wie AMBITION oder COMPASS-2) sind für eine reguläre Nutzenbewertung nicht zulässig.

Abweichung zur Vorbewertung

Der Bericht betont, dass das aktuelle Ergebnis von der Bewertung aus dem Jahr 2014 abweicht, bei der ein geringer Zusatznutzen festgestellt wurde.

Diese Diskrepanz wird mit der damaligen Sondersituation der Orphan-Drug-Bewertung begründet. Bei dieser war ein Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie gesetzlich noch nicht gefordert.

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💡Praxis-Tipp

Der Bericht verdeutlicht, dass der ursprünglich im Rahmen des Orphan-Drug-Status zuerkannte Zusatznutzen von Macitentan in der regulären Bewertung nicht aufrechterhalten wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass für den Nachweis eines Zusatznutzens zwingend direkt vergleichende Studien gegenüber der patientenindividuell optimierten Standardtherapie erforderlich sind. Placebokontrollierte Studien wie SERAPHIN reichen hierfür laut IQWiG nicht aus.

Häufig gestellte Fragen

Laut Bericht wurde eine reguläre Nutzenbewertung erforderlich, da der Umsatz von Macitentan in der gesetzlichen Krankenversicherung die Grenze von 50 Millionen Euro überschritten hatte. Zuvor profitierte das Medikament von den Sonderregeln für Orphan-Drugs.

Das IQWiG kommt zu dem Schluss, dass ein Zusatznutzen von Macitentan gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt ist. Es wurden keine geeigneten vergleichenden Studien vom Hersteller vorgelegt.

Die Festlegung des G-BA definiert eine patientenindividuell optimierte medikamentöse Therapie nach Maßgabe des Arztes als Vergleichsstandard. Dabei muss der jeweilige Zulassungsstatus der Medikamente berücksichtigt werden.

Das IQWiG bewertet die SERAPHIN-Studie als ungeeignet, da es sich um eine placebokontrollierte Studie handelt. Sie ermöglicht keinen direkten Vergleich mit der vom G-BA geforderten patientenindividuell optimierten Standardtherapie.

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Quelle: IQWiG A16-67: Macitentan (pulmonal arterielle Hypertonie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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