Dulaglutid bei Typ-2-Diabetes: Zusatznutzen und Evidenz

Diese Leitlinie stammt aus 2015 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2015)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einem Addendum zur Nutzenbewertung von Dulaglutid beauftragt. Im Fokus steht die Zweifachkombination von Dulaglutid mit Metformin bei Personen mit Diabetes mellitus Typ 2.

Der pharmazeutische Unternehmer reichte im Stellungnahmeverfahren neue Daten für einen indirekten Vergleich ein. Dieser sollte Dulaglutid plus Metformin mit dem in Deutschland nicht zugelassenen Sulfonylharnstoff Glipizid plus Metformin vergleichen.

Ziel der Bewertung war es zu prüfen, ob sich aus diesen nachgereichten Unterlagen ein Beleg für einen Zusatznutzen ableiten lässt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Bei der Interpretation von indirekten Studienvergleichen wird darauf hingewiesen, genau auf die Ähnlichkeit der eingeschlossenen Populationen zu achten. Laut IQWiG können bereits methodische Abweichungen, wie unterschiedliche HbA1c-Ausgangswerte, die Aussagekraft eines Vergleichs bezüglich des Zusatznutzens aufheben.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht gibt es keinen Beleg für einen Zusatznutzen von Dulaglutid in der Zweifachkombination mit Metformin bei Typ-2-Diabetes. Als Maßstab diente die zweckmäßige Vergleichstherapie aus Metformin und einem Sulfonylharnstoff.

Die Auswertung der Studiendaten zeigt einen negativen Effekt bezüglich gastrointestinaler Nebenwirkungen unter Dulaglutid. Dem steht ein positiver Effekt hinsichtlich seltenerer nicht schwerer Hypoglykämien gegenüber.

Das IQWiG bewertete den Vergleich als ungeeignet, da die eingeschlossenen Studienpopulationen nicht ausreichend ähnlich waren. Insbesondere die HbA1c-Ausgangswerte unterschieden sich zwischen den Studien signifikant.

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Quelle: IQWiG A15-22: Dulaglutid (Addendum zum Auftrag A15-07) (IQWiG, 2015). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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