Lixisenatid (Typ-2-Diabetes): Therapie & Zusatznutzen

Diese Leitlinie stammt aus 2013 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2013)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Lixisenatid. Die Bewertung erfolgte gemäß § 35a SGB V auf Basis eines Dossiers des pharmazeutischen Unternehmers aus dem Jahr 2013.

Lixisenatid ist zugelassen zur Behandlung von Erwachsenen mit Diabetes mellitus Typ 2. Es wird in Kombination mit oralen blutzuckersenkenden Arzneimitteln und/oder Basalinsulin eingesetzt, wenn diese zusammen mit Diät und Bewegung den Blutzucker nicht ausreichend senken.

Die Bewertung untersuchte verschiedene Indikationen basierend auf der Vorbehandlung der Patienten. Dazu gehörten Kombinationen mit Metformin, Sulfonylharnstoffen sowie Basalinsulin.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Der Bericht weist darauf hin, dass bei der Interpretation von indirekten Studienvergleichen auf vergleichbare Ausgangs-HbA1c-Werte geachtet werden sollte. Unterschiedliche Ausgangswerte beeinflussen das Potenzial zur Blutzuckersenkung sowie das Hypoglykämierisiko erheblich. Dies macht die abgeleiteten Therapieeffekte oft nicht interpretierbar.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht ist ein Zusatznutzen von Lixisenatid in Kombination mit anderen Antidiabetika nicht belegt. Die vom Hersteller vorgelegten Daten waren methodisch nicht für einen Nachweis geeignet.

Der Bericht zitiert die Fachinformation, wonach diese Dreifachkombination kontraindiziert ist. Grund dafür ist ein signifikant erhöhtes Risiko für Hypoglykämien.

Bei einer Kontraindikation oder Unverträglichkeit gegenüber Metformin wird als zweckmäßige Vergleichstherapie Humaninsulin (gegebenenfalls in Kombination mit Sulfonylharnstoffen) herangezogen.

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Quelle: IQWiG A13-11: Lixisenatid - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung) (IQWiG, 2013). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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