Vildagliptin: Zusatznutzen bei Typ-2-Diabetes mellitus
Hintergrund
Die vorliegende IQWiG-Dossierbewertung (A14-46) untersucht den Zusatznutzen des Wirkstoffs Vildagliptin bei erwachsenen Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2.
Die spezifische Indikation umfasst die orale Zweifachkombinationstherapie mit einem Sulfonylharnstoff. Dies betrifft Patienten, deren Blutzucker trotz Monotherapie mit maximal verträglichen Dosen eines Sulfonylharnstoffs unzureichend eingestellt ist und bei denen Metformin aufgrund von Kontraindikationen oder Unverträglichkeiten ungeeignet ist.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Humaninsulin in Kombination mit einem Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid) oder gegebenenfalls eine alleinige Therapie mit Humaninsulin festgelegt.
💡Praxis-Tipp
Laut Fachinformation wird empfohlen, bei der Kombination von Vildagliptin mit einem Sulfonylharnstoff eine Dosisreduktion des Sulfonylharnstoffs in Betracht zu ziehen, um das Risiko von Hypoglykämien zu minimieren. Zudem wird eine Überwachung der Leberfunktion vor Therapiebeginn sowie während der Behandlung angeraten.
Häufig gestellte Fragen
Gemäß der IQWiG-Dossierbewertung ist ein Zusatznutzen für diese spezifische Kombinationstherapie nicht belegt. Die vom Hersteller vorgelegte Studie wurde aufgrund methodischer Mängel beim Vergleich der Therapieregime als ungeeignet eingestuft.
Die empfohlene Dosis in Kombination mit einem Sulfonylharnstoff beträgt 50 mg einmal täglich am Morgen. Eine Dosiserhöhung auf 100 mg zeigte in Studien keine verbesserte Wirksamkeit.
Bei einer leichten Nierenfunktionsstörung ist keine Dosisanpassung erforderlich. Bei mittelschweren bis schweren Einschränkungen wird eine reduzierte Dosis von 50 mg einmal täglich empfohlen.
Es wird empfohlen, die Leberfunktion vor Beginn und während der Therapie zu überprüfen. Bei einem Anstieg der Transaminasen (ALT oder AST) auf das Dreifache des oberen Normbereichs sollte das Medikament abgesetzt werden.
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Quelle: IQWiG A14-46: Vildagliptin - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung) (IQWiG, 2015). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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