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Nalmefen bei Alkoholabhängigkeit: IQWiG-Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2014 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2014)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die vorliegende IQWiG-Nutzenbewertung untersucht den Zusatznutzen von Nalmefen bei erwachsenen Personen mit Alkoholabhängigkeit. Das Anwendungsgebiet umfasst Betroffene mit einem hohen Risikoniveau des Alkoholkonsums.

Voraussetzung für die Behandlung ist, dass keine körperlichen Entzugserscheinungen vorliegen und keine sofortige Entgiftung erforderlich ist. Die Therapie muss zwingend mit einer kontinuierlichen psychosozialen Unterstützung kombiniert werden.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Naltrexon, ebenfalls in Kombination mit psychosozialer Unterstützung, festgelegt. Ziel der Bewertung ist der Vergleich beider Wirkstoffe hinsichtlich patientenrelevanter Endpunkte.

Empfehlungen

Die Bewertung kommt zu folgenden zentralen Ergebnissen bezüglich des Zusatznutzens:

Bewertung des Zusatznutzens

Laut Bericht ist ein Zusatznutzen von Nalmefen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Naltrexon nicht belegt. Es liegen keine direkt vergleichenden Studien zwischen den beiden Wirkstoffen vor.

Der vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegte indirekte Vergleich über Placebo wird vom Institut als ungeeignet eingestuft.

Methodische Mängel der Studien

Die Ablehnung des indirekten Vergleichs wird mit erheblichen Unterschieden in den Studienpopulationen begründet:

  • Die Nalmefen-Studien untersuchten Personen mit akut hohem Alkoholkonsum zur Reduktion der Trinkmenge.

  • In den Naltrexon-Studien waren die Teilnehmenden bereits vor Studienbeginn abstinent.

  • Das Therapieziel bei Naltrexon war primär die Rückfallprophylaxe, was einen methodischen Vergleich unmöglich macht.

Zulassungskonforme Anwendung

Das Institut bemängelt zudem Abweichungen von der Zulassung in den vorgelegten Studien. In einer Nalmefen-Studie sowie einer Naltrexon-Studie wurden Dosisanpassungen vorgenommen, die nicht den jeweiligen Fachinformationen entsprechen.

Dosierung

Die im Bewertungsbericht genannten Dosierungen gemäß Zulassung stellen sich wie folgt dar:

WirkstoffDosierungAnwendungshinweis
Nalmefen20 mg / TagEinnahme bei Bedarf (1-2 Stunden vor voraussichtlichem Alkoholkonsum)
Naltrexon50 mg / TagEinmal tägliche Einnahme

Es wird betont, dass die Nalmefen-Einnahme bei Bedarf erfolgen soll. Wenn der Alkoholkonsum bereits begonnen hat, sollte die Einnahme laut Bericht so bald wie möglich nachgeholt werden.

Kontraindikationen

Der Bericht nennt folgende Einschränkungen für die Anwendung von Nalmefen:

  • Vorliegen von körperlichen Entzugserscheinungen

  • Erfordernis einer sofortigen Entgiftung

  • Fehlende psychosoziale Begleittherapie

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💡Praxis-Tipp

Bei der Indikationsstellung für Nalmefen ist strikt zwischen dem Ziel der Trinkmengenreduktion und der Rückfallprophylaxe zu unterscheiden. Der Bewertungsbericht hebt hervor, dass Nalmefen für Personen mit akut hohem Risikoniveau konzipiert ist, während Naltrexon in Studien primär bei bereits abstinenten Personen zur Rückfallprophylaxe untersucht wurde.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Nutzenbewertung ist ein Zusatznutzen von Nalmefen gegenüber Naltrexon nicht belegt. Es fehlen geeignete vergleichende Studiendaten für diese Fragestellung.

Die Anwendung ist für Erwachsene mit Alkoholabhängigkeit und einem hohen Risikoniveau des Alkoholkonsums vorgesehen. Es dürfen keine körperlichen Entzugserscheinungen vorliegen.

Der Bericht beschreibt eine bedarfsabhängige Einnahme von 20 mg pro Tag. Die Tablette soll etwa ein bis zwei Stunden vor dem voraussichtlichen Alkoholkonsum eingenommen werden.

Ja, die Zulassung erfordert eine kontinuierliche psychosoziale Unterstützung. Diese zielt auf die Therapieadhärenz und die Reduktion des Alkoholkonsums ab.

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Quelle: IQWiG A14-30: Nalmefen - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung) (IQWiG, 2014). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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