IQWiG2013

Saxagliptin/Metformin Nutzenbewertung: IQWiG

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2013)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht A12-16 aus dem Jahr 2013 bewertet den Zusatznutzen der fixen Wirkstoffkombination aus Saxagliptin und Metformin. Die Bewertung erfolgt gemäß § 35a SGB V für erwachsene Personen mit Diabetes mellitus Typ 2.

Die Kombinationstherapie ist als Ergänzung zu Diät und Bewegung vorgesehen. Sie richtet sich an Betroffene, deren Blutzucker durch die maximal verträgliche Dosis von Metformin allein nicht ausreichend kontrolliert wird.

Zudem umfasst die Bewertung die Dreifach-Kombinationstherapie mit Insulin. Diese wird angewendet, wenn Insulin und Metformin allein keine ausreichende Blutzuckerkontrolle erzielen.

Empfehlungen

Der Bericht gliedert die Bewertung nach den zwei zugelassenen Anwendungsgebieten.

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Für die Zweifachkombination (Saxagliptin plus Metformin) legte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Metformin in Kombination mit einem Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid) als Vergleichstherapie fest.

Für die Dreifachkombination (mit Insulin) wurde Metformin in Kombination mit Humaninsulin als Vergleichsstandard definiert.

Bewertung der Zweifachkombination

Laut Bericht legte der pharmazeutische Unternehmer keine direkt vergleichenden Studien gegenüber der festgelegten Vergleichstherapie vor. Die eingereichte Studie verglich die Kombination stattdessen mit Glipizid plus Metformin.

Das IQWiG lehnte die Argumentation ab, dass Glipizid mit Glibenclamid oder Glimepirid gleichwertig sei. Die vorgelegten Studien zeigten vielmehr eine numerisch stärkere Blutzuckersenkung unter Glibenclamid.

Der Bericht zitiert folgende beispielhafte Endpunkte zum Vergleich der beiden Wirkstoffe:

EndpunktGlipizidGlibenclamid
HbA1c-Wert am Studienende (Beispiel 1)5,76 %5,13 %
HbA1c-Wert am Studienende (Beispiel 2)11 %9 %

Als weitere Gründe für die Ablehnung der Gleichwertigkeit werden genannt:

  • Unvollständige Literaturrecherche durch den Hersteller

  • Zu kurze Studiendauer der vorgelegten Nachweise (unter 24 Wochen)

  • Einschluss von Personen in unpassenden, frühen Krankheitsstadien

Es ergibt sich kein Beleg für einen Zusatznutzen der Zweifachkombination im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie.

Bewertung der Dreifachkombination mit Insulin

Für diese Indikation wurde eine direkt vergleichende Studie eingereicht. Der Bericht stuft diese jedoch als ungeeignet für die Nutzenbewertung ein.

In der Vergleichsgruppe war eine Anpassung der Insulintherapie an individuelle Notwendigkeiten in der ersten Behandlungsphase weitgehend untersagt. Dies führte zu ungleichen Bedingungen zwischen den Studienarmen.

Es gibt keinen Beleg für einen Zusatznutzen der Kombination aus Saxagliptin und Metformin in Kombination mit Insulin.

Kontraindikationen

Der Bericht stellt klar, dass ein höheres Alter oder kürzlich zurückliegende kardiovaskuläre Vorerkrankungen keine generellen Kontraindikationen für Sulfonylharnstoffe (wie Glibenclamid) darstellen. Bei älteren Personen wird laut Fachinformation lediglich eine besonders vorsichtige Einstellung der Therapie empfohlen.

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💡Praxis-Tipp

Der Bericht verdeutlicht, dass bei vergleichenden Studien zur Insulintherapie eine starre Beibehaltung der Insulindosis im Kontrollarm die Aussagekraft der Studie stark einschränkt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine fehlende Möglichkeit zur patientenindividuellen Dosisanpassung zu ungleichen Studienbedingungen führt. Solche Studiendesigns werden als ungeeignet für den Nachweis eines Zusatznutzens eingestuft.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht ist ein Zusatznutzen der Kombination aus Saxagliptin und Metformin nicht belegt. Es fehlten geeignete Studien, die das Medikament mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie vergleichen.

Der G-BA hat Metformin in Kombination mit einem Sulfonylharnstoff als Vergleichstherapie festgelegt. Dabei werden explizit die Wirkstoffe Glibenclamid oder Glimepirid genannt.

Die vorgelegte Studie wurde abgelehnt, da im Kontrollarm die individuelle Anpassung der Insulindosis über 24 Wochen untersagt war. Dies benachteiligte die Kontrollgruppe und verhinderte einen fairen Vergleich.

Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass eine Gleichwertigkeit von Glipizid mit Glibenclamid oder Glimepirid wissenschaftlich nicht ausreichend nachgewiesen ist. Die vom Hersteller vorgelegten Daten zeigten methodische Mängel und unpassende Studienpopulationen.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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