Imipenem/Cilastatin/Relebactam: Indikation und Therapie

Diese Leitlinie stammt aus 2022 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht G22-17 befasst sich mit der frühen Nutzenbewertung des Reserveantibiotikums Imipenem/Cilastatin/Relebactam. Das Arzneimittel wird zur Behandlung verschiedener schwerer bakterieller Infektionen bei Erwachsenen eingesetzt.

Gemäß § 35a Abs. 1c SGB V gilt der medizinische Zusatznutzen von Reserveantibiotika gesetzlich als belegt. Daher fokussiert sich die vorliegende Bewertung ausschließlich auf die Ermittlung der Patientenzahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie die zu erwartenden Therapiekosten.

Das Medikament kommt ausschließlich im stationären Bereich zum Einsatz. Es ist für Fälle vorgesehen, in denen aufgrund von Resistenzen nur noch begrenzte Therapiealternativen zur Verfügung stehen.

Empfehlungen

Der Bericht unterteilt die Bewertung in drei zugelassene Anwendungsgebiete. Für alle Bereiche gilt der Zusatznutzen als belegt.

Nosokomiale Pneumonie (Anwendungsgebiet A)

Das erste Anwendungsgebiet umfasst Erwachsene mit nosokomialer Pneumonie (HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonie (VAP). Laut Bericht wird die Zielpopulation in der GKV auf 881 bis 975 Fälle geschätzt.

Das Institut weist jedoch darauf hin, dass diese Zahl tendenziell unterschätzt ist. Als Gründe werden unter anderem der Ausschluss von Fällen mit Bakteriämie sowie die unzureichende Berücksichtigung von Jahren mit höheren Fallzahlen genannt.

Bakteriämie bei HAP/VAP (Anwendungsgebiet B)

Das zweite Gebiet betrifft Erwachsene mit einer Bakteriämie, für die ein Zusammenhang mit einer HAP oder VAP besteht oder vermutet wird. Hier geht die Bewertung von 151 bis 167 Patientinnen und Patienten aus.

Auch bei dieser Schätzung wird von einer tendenziellen Unterschätzung ausgegangen. Die methodischen Einschränkungen bei der Datenerhebung decken sich weitgehend mit denen des ersten Anwendungsgebiets.

Gramnegative Erreger (Anwendungsgebiet C)

Das dritte Anwendungsgebiet schließt Infektionen durch aerobe gramnegative Erreger bei Erwachsenen mit begrenzten Therapieoptionen ein. Die geschätzte Fallzahl liegt hier bei 2.821 bis 3.111 Personen.

Diese Angabe wird als unsicher eingestuft. Es wird angemerkt, dass in den zugrundeliegenden Daten möglicherweise auch reine Kolonisationen ohne tatsächliche Infektion mitgezählt wurden.

Therapiekosten und Rahmenbedingungen

Die Jahrestherapiekosten variieren je nach Anwendungsgebiet und Behandlungsdauer. Es fallen zudem weitere Kosten an, die über diagnosebezogene Fallgruppen (DRG) abgerechnet werden.

AnwendungsgebietGeschätzte GKV-FallzahlArzneimittelkosten pro Fall
A: HAP, einschließlich VAP881 - 9757.913,50 € - 15.827,00 €
B: Bakteriämie bei HAP/VAP151 - 1677.913,50 € - 15.827,00 €
C: Aerobe gramnegative Erreger2.821 - 3.1115.652,50 € - 15.827,00 €
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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Ein wichtiger Aspekt des Berichts ist die Feststellung, dass die rein rechnerisch ermittelten Fallzahlen für den Einsatz des Reserveantibiotikums in der Praxis tendenziell unterschätzt sein könnten. Es wird darauf hingewiesen, dass Reserveantibiotika in begründeten Ausnahmefällen auch ohne initialen Nachweis spezifischer multiresistenter Erreger (4MRGN) eingesetzt werden können.

Häufig gestellte Fragen

Das Medikament ist als Reserveantibiotikum eingestuft. Gemäß § 35a Abs. 1c SGB V gilt der medizinische Zusatznutzen in diesem Fall gesetzlich als belegt, weshalb der Bericht sich auf Patientenzahlen und Kosten beschränkt.

Laut Bericht wird das Arzneimittel primär bei multiresistenten KPC-bedingten carbapenemresistenten Enterobacterales (CRE) und Pseudomonas aeruginosa angewendet. Ein Einsatz bei nicht bekanntem Resistenzmechanismus wird als unwahrscheinlich eingeschätzt.

Die reinen Arzneimittelkosten belaufen sich je nach Anwendungsgebiet und Behandlungsdauer auf 5.652,50 Euro bis 15.827,00 Euro pro Fall. Da die Gabe ausschließlich stationär erfolgt, werden zusätzliche Leistungen über DRGs abgerechnet.

Nein, das Medikament wird bei potenziell schwerwiegenden Infektionen angewendet. Dem Bericht zufolge kommt es ausschließlich in stationären Behandlungseinrichtungen zum Einsatz.

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Quelle: IQWiG G22-17: Imipenem/Cilastatin/Relebactam (bakterielle Infektionen) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1c SGB V (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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