Hormonersatztherapie (HRT): Krebsrisiko und Indikation

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat im Jahr 2020 Vorgaben für die Fachinformationen von Präparaten zur Hormonersatztherapie (HRT) veröffentlicht. Diese basieren auf einer Überprüfung des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC).

Im Fokus stehen Erkenntnisse zu den Risiken der HRT, insbesondere bezüglich Brustkrebs, Endometriumkarzinomen und venösen Thromboembolien. Die Vorgaben unterscheiden dabei zwischen systemischen Therapien und vaginalen Östrogenpräparaten.

Ziel der Anpassungen ist es, eine sichere Anwendung zu gewährleisten. Es wird betont, dass die Therapieentscheidung stets auf einer individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung basieren muss.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Laut Leitlinie ist das Risiko für venöse Thromboembolien (VTE) im ersten Jahr der Hormonersatztherapie am höchsten. Es wird empfohlen, bei geplanten Operationen mit anschließender längerer Immobilisation die HRT bereits vier bis sechs Wochen vor dem Eingriff zu pausieren. Die Therapie sollte erst nach vollständiger Mobilisation wieder aufgenommen werden.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie wird bei hysterektomierten Frauen die zusätzliche Gabe eines Gestagens generell nicht empfohlen. Eine Ausnahme bilden Frauen, bei denen die Hysterektomie aufgrund einer Endometriose erfolgte und noch Endometrioseherde vorhanden sind.

Die Leitlinie gibt an, dass das überschüssige Risiko nach dem Absetzen mit der Zeit abnimmt. Wenn die HRT jedoch länger als fünf Jahre angewendet wurde, kann das erhöhte Brustkrebsrisiko für zehn Jahre oder länger bestehen bleiben.

Bei vaginalen Östrogenpräparaten, deren systemische Exposition im normalen postmenopausalen Bereich liegt, wird die Zugabe eines Gestagens laut Leitlinie nicht empfohlen. Bei einer Anwendungsdauer von über einem Jahr ist die endometriale Sicherheit jedoch ungewiss und sollte jährlich überprüft werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass östrogenhaltige Präparate die Plasmakonzentration von Lamotrigin signifikant senken können. Dies kann laut Leitlinie zu einer verringerten Anfallskontrolle bei den betroffenen Frauen führen.

Die Leitlinie beschreibt ein bis zu 1,5-fach erhöhtes Risiko für ischämische Schlaganfälle unter systemischer HRT. Da das Grundrisiko stark altersabhängig ist, steigt das absolute Schlaganfallrisiko bei Anwenderinnen mit zunehmendem Alter an.

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Quelle: Hormonersatztherapie: PRAC schließt die Überprüfung neuer Informationen über das bekannte Brustkrebsrisiko ab (BfArM, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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