Hormonale Kontrazeptiva: Thromboembolie-Risiko
Hintergrund
Die Stellungnahme der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) aus dem Jahr 2014 basiert auf einem Risikobewertungsverfahren der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Sie befasst sich mit dem Risiko für venöse Thromboembolien (VTE) bei der Anwendung kombinierter hormonaler Kontrazeptiva.
Grundsätzlich wird das VTE-Risiko unter allen Präparaten mit einem niedrigen Ethinylestradiol-Gehalt von unter 50 µg als gering eingestuft. Dennoch zeigt die Bewertung, dass das Risiko stark vom enthaltenen Gestagen sowie von individuellen Risikofaktoren der Anwenderin abhängt.
Im europäischen Vergleich fiel auf, dass in Deutschland anteilig deutlich mehr Präparate der dritten und vierten Generation verordnet wurden als in anderen Ländern. Diese weisen ein höheres oder bislang unklares Risiko für venöse Thromboembolien auf.
💡Praxis-Tipp
Laut AkdÄ wird in Deutschland im europäischen Vergleich ein überproportional hoher Anteil an Kontrazeptiva der dritten und vierten Generation verordnet. Es wird nachdrücklich empfohlen, insbesondere bei Erstanwenderinnen auf Präparate mit Levonorgestrel, Norethisteron oder Norgestimat zurückzugreifen, da diese das geringste Thromboembolie-Risiko aufweisen.
Häufig gestellte Fragen
Laut AkdÄ weisen kombinierte hormonale Kontrazeptiva mit den Gestagenen Levonorgestrel, Norethisteron oder Norgestimat das niedrigste Risiko für venöse Thromboembolien auf. Diese Präparate werden insbesondere für Erstanwenderinnen empfohlen.
Die Stellungnahme weist darauf hin, dass das Risiko für eine venöse Thromboembolie im ersten Jahr der Anwendung am höchsten ist. Gleiches gilt für den Neustart der Einnahme nach einer Pause von mehr als vier Wochen.
Rauchen wird in der Stellungnahme als Risikofaktor für venöse Thromboembolien eingestuft. Wenn nach einer individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung dennoch ein kombiniertes Kontrazeptivum verordnet wird, wird die Wahl eines Präparats mit niedrigem VTE-Risiko empfohlen.
Zu den strikten Kontraindikationen zählen laut AkdÄ unter anderem vorausgegangene Thrombosen, bekannte Blutgerinnungsstörungen und sehr hoher Blutdruck. Auch ein Diabetes mellitus mit Gefäßschäden oder eine Migräne mit fokalen neurologischen Symptomen schließen eine Verordnung aus.
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Quelle: AkdÄ Bekanntgabe: Bei der Verschreibung von kombinierten hormonalen Kontrazeptiva sollte das Risiko für thromboembolische Ereignisse berücksichtigt werden (AkdÄ, 2014). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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