Herzschrittmacher & ICD: Implantation und Nachsorge
Hintergrund
Das Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) und der Deutschen Gesellschaft für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie (DGTHG) formuliert evidenzbasierte Empfehlungen zur Strukturierung von Device-Eingriffen. Ziel ist die Schaffung einer deutschlandweiten Grundlage für die infrastrukturellen und personellen Rahmenbedingungen dieser Operationen.
Die Leitlinie reagiert auf die wachsenden strukturellen Anforderungen und technischen Entwicklungen in der Rhythmustherapie. Sie schließt damit eine Lücke zu bisherigen europäischen Leitlinien, die sich primär auf die klinischen Indikationen beschränken.
Thematisiert werden unter anderem die Anforderungen an Ausbildungsstätten, hygienische Standards und der Strahlenschutz. Zudem werden das Management von MRT-Untersuchungen und die telemetrische Nachsorge detailliert beschrieben.
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie warnt ausdrücklich davor, eine routinemäßige postoperative Antibiotikagabe nach dem Hautverschluss durchzuführen. Zudem wird betont, dass bei komplexen Revisionseingriffen oder Sondenextraktionen eine ambulante Durchführung vermieden werden sollte, da hierfür ein erweitertes Notfallmanagement und ein stationäres Setting zwingend erforderlich sind.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie können unkomplizierte Primärimplantationen in Eingriffsräumen der Raumklasse II durchgeführt werden. Bei komplexen Eingriffen oder Patienten mit erhöhtem Infektionsrisiko wird jedoch ein Raum der Klasse Ib empfohlen.
Es wird eine präoperative Antibiotikagabe innerhalb von einer Stunde vor Schnittbeginn empfohlen. Eine Fortführung der Antibiose nach dem Wundverschluss ist laut Leitlinie nicht indiziert.
Die Leitlinie hält eine ambulante Durchführung bei einem Teil der Patienten für medizinisch möglich, sofern die soziale und infrastrukturelle Versorgung gesichert ist. Komplexe Revisionseingriffe und Sondenextraktionen sollten jedoch nicht ambulant erfolgen.
Die Leitlinie gibt an, dass geschultes Pflegepersonal unter ärztlicher Aufsicht die Medikation steuern kann. Der überwachende Arzt muss dabei den Facharztstandard erfüllen und intensivmedizinische Erfahrung nachweisen.
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Quelle: Empfehlungen zur Strukturierung der Herzschrittmacher- und Defibrillatortherapie – Update 2022 (DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie)). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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