G-BA2016

Teduglutid bei Kurzdarmsyndrom (Kinder): G-BA Beschluss

Diese Leitlinie stammt aus 2016 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Teduglutid aus dem Jahr 2016/2017. Das Verfahren befasst sich mit einem neuen Anwendungsgebiet des Wirkstoffs.

Teduglutid (Handelsname Revestive®) wird zur Behandlung des Kurzdarmsyndroms eingesetzt. Das Kurzdarmsyndrom ist ein Malabsorptionssyndrom, bei dem durch den Verlust von Darmabschnitten Nährstoffe und Flüssigkeiten nicht mehr ausreichend aus dem Verdauungstrakt aufgenommen werden können.

Der Wirkstoff ist als Orphan Drug (Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens) eingestuft. Das vorliegende Verfahren bewertet spezifisch den Einsatz bei pädiatrischen Betroffenen im Alter von 1 bis unter 18 Jahren.

Empfehlungen

Die Dokumentation des G-BA formuliert keine direkten klinischen Handlungsanweisungen, sondern fasst das formale Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V zusammen.

Eckdaten des Verfahrens

Laut G-BA-Dokumentation gelten für die Bewertung von Teduglutid (Revestive®) folgende formale Rahmenbedingungen:

  • Indikation: Neues Anwendungsgebiet für das Kurzdarmsyndrom bei Kindern und Jugendlichen (1 bis < 18 Jahre).

  • Therapeutisches Gebiet: Malabsorptionssyndrom (Krankheiten des Verdauungssystems).

  • Sonderstatus: Das Medikament ist als Orphan Drug klassifiziert.

Beschlussfassung

Das Verfahren wurde am 19.01.2017 mit einem offiziellen Beschluss abgeschlossen. Dieser Beschluss regelt die Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie für das neue Anwendungsgebiet.

Die Veröffentlichung des finalen Beschlusstextes erfolgte im Bundesanzeiger (BAnz AT 03.03.2017 B3). Die detaillierten tragenden Gründe und die zusammenfassende Dokumentation werden vom G-BA zur Verfügung gestellt.

Frage zu dieser Leitlinie stellen...

💡Praxis-Tipp

Da Teduglutid als Orphan Drug eingestuft ist und das beschriebene G-BA-Verfahren spezifisch die Altersgruppe von 1 bis unter 18 Jahren abdeckt, wird bei der Verordnung in der Pädiatrie eine genaue Beachtung der in der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie festgelegten Vorgaben empfohlen.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA bezieht sich das Nutzenbewertungsverfahren auf das neue Anwendungsgebiet bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 1 bis unter 18 Jahren.

Der Wirkstoff wird zur Behandlung des Kurzdarmsyndroms eingesetzt. Dies fällt unter das therapeutische Gebiet der Malabsorptionssyndrome.

Ja, laut G-BA-Dokumentation ist Teduglutid als Orphan Drug (Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens) klassifiziert.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Teduglutid (neues Anwendungsgebiet: Kurzdarmsyndrom, 1 bis < 18 Jahre) (G-BA, 2016). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien