Brentuximab Vedotin: Hodgkin-Lymphom (HL) Therapie

Diese Leitlinie stammt aus 2016 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das vorliegende Dokument fasst die administrativen Eckdaten der Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2016 zusammen. Gegenstand des Verfahrens ist der Wirkstoff Brentuximab Vedotin (Handelsname Adcetris).

Die Bewertung bezieht sich auf ein neues Anwendungsgebiet des Medikaments. Es geht um die Behandlung des CD30-positiven Hodgkin-Lymphoms bei Personen, die ein erhöhtes Rezidiv- oder Progressionsrisiko nach einer Transplantation aufweisen.

Brentuximab Vedotin ist in diesem Zusammenhang als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft. Das formelle Bewertungsverfahren wurde im Januar 2017 mit einem entsprechenden Beschluss abgeschlossen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Orphan Drugs wie Brentuximab Vedotin der Zusatznutzen durch die Zulassung gesetzlich als belegt gilt; das genaue Ausmaß ist jedoch nicht im administrativen Verzeichnis, sondern in den verlinkten G-BA-Beschlussdokumenten zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Die Bewertung bezieht sich auf das CD30-positive Hodgkin-Lymphom bei Personen mit erhöhtem Rezidiv- oder Progressionsrisiko nach einer Transplantation.

Das Dokument ist rein administrativ und enthält keine direkte Quantifizierung des Zusatznutzens. Es verweist stattdessen auf die Sonderregelungen für Orphan Drugs und die finalen Beschlussdokumente.

Laut G-BA-Dokumentation trat die finale Beschlussfassung am 19. Januar 2017 in Kraft.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Brentuximab Vedotin (neues Anwendungsgebiet: Hodgkin-Lymphom, CD30+, erhöhtes Rezidiv- oder Progressionsrisiko nach Transplantation) (G-BA, 2016). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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