G-BA2016

Selexipag (Uptravi) bei PAH: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2016 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Selexipag (Uptravi®) aus dem Jahr 2016. Das Dokument definiert die zugelassenen Anwendungsgebiete des Wirkstoffs.

Die pulmonal arterielle Hypertonie (PAH) ist eine fortschreitende Erkrankung der Lungengefäße. Sie führt zu einer Rechtsherzbelastung und erfordert eine gezielte medikamentöse Einstellung, um die Symptomatik und Prognose zu verbessern.

Selexipag wird in der Langzeitbehandlung der PAH eingesetzt. Das G-BA-Verfahren legt fest, in welchen Therapielinien und bei welchen Schweregraden der Einsatz vorgesehen ist.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert die genauen Kriterien für den Einsatz von Selexipag.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA ist Selexipag für die Langzeitbehandlung der pulmonal arteriellen Hypertonie (PAH) zugelassen. Die Anwendung ist auf erwachsene Personen beschränkt.

Zudem wird der Einsatz auf bestimmte Schweregrade eingegrenzt. Die Behandlung ist für die WHO-Funktionsklassen (WHO-FC) II bis III vorgesehen.

Therapiestrategien

Der Beschluss unterscheidet zwei Einsatzszenarien für Selexipag, abhängig von der Vorbehandlung:

TherapieformVoraussetzung laut G-BA
KombinationstherapieUnzureichende Kontrolle unter Endothelin-Rezeptor-Antagonist (ERA) und/oder Phosphodiesterase-5(PDE-5)-Inhibitor
MonotherapiePersonen, für die ERA- oder PDE-5-Inhibitor-Therapien nicht infrage kommen
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💡Praxis-Tipp

Laut G-BA-Beschluss ist Selexipag nicht primär als Erstlinientherapie vorgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Monotherapie nur dann indiziert ist, wenn etablierte Wirkstoffe wie ERA oder PDE-5-Inhibitoren nicht angewendet werden können.

Häufig gestellte Fragen

Gemäß dem G-BA-Beschluss ist Selexipag für die WHO-Funktionsklassen (WHO-FC) II bis III zugelassen.

Ja, laut G-BA ist eine Monotherapie möglich. Dies gilt jedoch nur für Personen, für die eine Behandlung mit ERA oder PDE-5-Inhibitoren nicht infrage kommt.

Der G-BA nennt die Kombination mit einem Endothelin-Rezeptor-Antagonisten (ERA) und/oder einem Phosphodiesterase-5(PDE-5)-Inhibitor. Dies wird bei unzureichender Krankheitskontrolle unter diesen Wirkstoffen angewendet.

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