IQWiG2016Kardiologie

Selexipag bei PAH: IQWiG-Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2016 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die pulmonale arterielle Hypertonie (PAH) ist eine seltene, fortschreitende Erkrankung der Lungengefäße, die zu einer Rechtsherzbelastung führt. Zur medikamentösen Therapie stehen verschiedene Wirkstoffklassen zur Verfügung, die auf unterschiedliche pathophysiologische Signalwege abzielen.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat 2016 im Rahmen einer frühen Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Projektnummer A16-36) untersucht, ob der Wirkstoff Selexipag einen Zusatznutzen für Personen mit PAH bietet.

Diese Zusammenfassung basiert auf der Kurzfassung und den Pressemitteilungen der Dossierbewertung des IQWiG. Der finale und rechtlich bindende Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens wird nach einem Stellungnahmeverfahren vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gefasst.

Empfehlungen

Bewertung des Zusatznutzens

Das IQWiG kommt in seiner Dossierbewertung zu dem Schluss, dass für Selexipag bei pulmonaler arterieller Hypertonie (PAH) kein Zusatznutzen belegt ist.

Begründung der Bewertung

Die fehlende Belegbarkeit des Zusatznutzens wird vom IQWiG auf methodische Mängel in den eingereichten Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers zurückgeführt. Das Institut nennt folgende Hauptkritikpunkte:

  • Die gewählte Vergleichstherapie wurde als beschränkt eingestuft.

  • Die vorgenommene Aufteilung der untersuchten Population wurde als nicht sachgerecht bewertet.

  • Die einzige vorgelegte Studie verglich Selexipag lediglich mit Placebo.

Laut Bericht reicht ein reiner Placebo-Vergleich nicht aus, um einen Zusatznutzen gegenüber der vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie methodisch sauber nachzuweisen.

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💡Praxis-Tipp

Gemäß der IQWiG-Bewertung konnte für Selexipag kein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie belegt werden. Dies beruht laut Bericht primär auf dem Fehlen direkter Vergleichsstudien, da im Dossier lediglich placebokontrollierte Daten präsentiert wurden.

Häufig gestellte Fragen

Das IQWiG hat in seiner Bewertung aus dem Jahr 2016 festgestellt, dass ein Zusatznutzen von Selexipag bei pulmonaler arterieller Hypertonie nicht belegt ist.

Laut IQWiG-Bericht lag dies an methodischen Defiziten des eingereichten Dossiers. Insbesondere wurde kritisiert, dass die einzige vorgelegte Studie Selexipag nur mit Placebo verglich und die Populationsaufteilung nicht sachgerecht war.

Nach der Dossierbewertung durch das IQWiG führt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein Stellungnahmeverfahren durch. Der G-BA fasst anschließend den finalen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens.

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