G-BA2020

Sebelipase alfa (Kanuma) bei LAL-Mangel: G-BA Beschluss

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Sebelipase alfa (Handelsname Kanuma) durchgeführt. Es handelt sich hierbei um eine Neubewertung nach Fristablauf.

Sebelipase alfa wird zur Behandlung des Mangels an lysosomaler saurer Lipase (LAL-Mangel) eingesetzt. Diese seltene Stoffwechselerkrankung ist durch eine gestörte Fettverwertung gekennzeichnet, was zu schweren Organschäden führen kann.

Das Medikament ist offiziell als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft. Das aktuelle Verfahren ersetzt eine vorherige Bewertung aus dem Jahr 2015.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss dokumentiert den formalen Ablauf und Abschluss der Nutzenbewertung für Sebelipase alfa.

Verfahrensdetails

Laut Dokumentation des G-BA umfasst das abgeschlossene Verfahren folgende Eckpunkte:

  • Beginn des Verfahrens: 01. Dezember 2020

  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung: 15. März 2021

  • Mündliche Anhörung: 26. April 2021

  • Beschlussfassung: 03. Juni 2021

Beschlussstatus

Es wird festgehalten, dass das Verfahren offiziell abgeschlossen ist und der Beschluss am 03. Juni 2021 in Kraft trat. Die Veröffentlichung erfolgte im Bundesanzeiger.

Ein vorheriges Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff vom 01. Oktober 2015 wurde im Zuge dieser Neubewertung aufgehoben.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass Sebelipase alfa (Kanuma) den formalen Status eines Orphan Drugs besitzt. Bei der Verordnung dieses Präparats zur Behandlung des LAL-Mangels wird empfohlen, die aktuellen Beschlüsse der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) des G-BA zu berücksichtigen.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokumentation wird Sebelipase alfa (Kanuma) zur Behandlung des Mangels an lysosomaler saurer Lipase (LAL-Mangel) eingesetzt. Es handelt sich dabei um eine seltene Stoffwechselkrankheit.

Ja, der G-BA führt den Wirkstoff offiziell als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug).

Die aktuelle Beschlussfassung zur Neubewertung nach Fristablauf erfolgte laut G-BA am 03. Juni 2021. Ein älteres Verfahren aus dem Jahr 2015 wurde damit offiziell aufgehoben.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Sebelipase alfa (Neubewertung nach Fristablauf (Mangel an lysosomaler saurer Lipase)) (G-BA, 2020). Originaldokument ansehen

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