G-BA2022

Eladocagene exuparvovec bei AADC-Mangel: G-BA Beschluss

Diese Leitlinie stammt aus 2022 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Aromatische-L-Aminosäure-Decarboxylase-(AADC)-Mangel ist eine sehr seltene, genetisch bedingte Stoffwechselerkrankung. Sie führt zu einem schweren Mangel an Neurotransmittern im zentralen Nervensystem, was mit erheblichen neurologischen und motorischen Einschränkungen einhergeht.

Eladocagene exuparvovec (Handelsname Upstaza) ist eine Gentherapie, die spezifisch zur Behandlung dieser Erkrankung entwickelt wurde. Das Medikament hat den Status eines Arzneimittels zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug).

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Der G-BA hat im Jahr 2023 eine offizielle Nutzenbewertung nach § 35a SGB V für diesen Wirkstoff abgeschlossen.

Empfehlungen

Der Beschluss des G-BA zur Nutzenbewertung definiert die administrativen Rahmenbedingungen für den Einsatz der Therapie.

Indikation und Patientengruppe

Laut G-BA wird Eladocagene exuparvovec für folgende spezifische Patientengruppe bewertet:

  • Patienten mit einem diagnostizierten Aromatische-L-Aminosäure-Decarboxylase-(AADC)-Mangel

  • Das Alter der Patienten muss ≥ 18 Monate betragen

Verfahrensdetails und Status

Der G-BA weist darauf hin, dass es sich bei Eladocagene exuparvovec um ein Orphan Drug handelt. Für Arzneimittel zur Behandlung seltener Leiden gelten im Rahmen der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V besondere gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der Evidenzbewertung.

Der Beschluss zur Nutzenbewertung trat am 02.02.2023 in Kraft. Es wird vom G-BA angegeben, dass dieser Beschluss bis zum 15.02.2028 befristet ist.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzenbewertung des G-BA für Eladocagene exuparvovec explizit nur für Patienten ab einem Alter von 18 Monaten gilt. Zudem ist der Befristungszeitraum des Beschlusses bis Februar 2028 relevant, da nach diesem Datum voraussichtlich eine erneute Bewertung durch den G-BA anstehen wird.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Beschluss bezieht sich die Nutzenbewertung auf Patienten mit AADC-Mangel ab einem Alter von 18 Monaten.

Ja, der G-BA führt Eladocagene exuparvovec (Upstaza) offiziell als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug).

Der aktuelle Beschluss des G-BA trat am 02.02.2023 in Kraft. Er ist laut den offiziellen Dokumenten bis zum 15.02.2028 befristet.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Eladocagene exuparvovec (Aromatische-L-Aminosäure-Decarboxylase-(AADC)-Mangel, ≥ 18 Monate) (G-BA, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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