G-BA2015

Sebelipase alfa (Kanuma): G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2015 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2015)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Verfahrensdaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Gegenstand ist die Nutzenbewertung des Wirkstoffs Sebelipase alfa (Handelsname Kanuma).

Sebelipase alfa wird zur Behandlung des Mangels an lysosomaler saurer Lipase (LAL-Mangel) eingesetzt. Dabei handelt es sich um eine seltene Stoffwechselkrankheit, weshalb das Medikament den Status eines Orphan Drugs (Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens) besitzt.

Das ursprüngliche Bewertungsverfahren wurde im Jahr 2015 durch den pharmazeutischen Unternehmer Synageva BioPharma Limited initiiert.

Empfehlungen

Der vorliegende Text des G-BA enthält keine direkten klinischen Therapieempfehlungen, sondern dokumentiert den administrativen Ablauf der frühen Nutzenbewertung.

Verfahrensstatus und Gültigkeit

Laut Dokumentation ist das ursprüngliche Verfahren aus dem Jahr 2015 mittlerweile abgeschlossen. Die in diesem Rahmen gefassten Beschlüsse wurden offiziell aufgehoben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufhebung durch ein nachfolgendes Nutzenbewertungsverfahren bedingt ist. Dieses neue Verfahren zur Neubewertung nach Fristablauf startete am 01.12.2020.

Historischer Ablauf der Erstbewertung

Der G-BA dokumentiert für das ursprüngliche Verfahren folgende Meilensteine:

  • Beginn des Verfahrens am 01.10.2015

  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung am 04.01.2016

  • Beschlussfassung am 17.03.2016

  • Verlängerung der Befristung der Geltungsdauer am 01.11.2018

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💡Praxis-Tipp

Bei der Recherche zur Nutzenbewertung von Sebelipase alfa (Kanuma) ist zu beachten, dass die ursprünglichen G-BA-Beschlüsse aus dem Jahr 2016 nicht mehr gültig sind. Es wird darauf hingewiesen, dass diese durch eine Neubewertung nach Fristablauf vom 01.12.2020 aufgehoben und ersetzt wurden. Für die aktuelle Verordnungspraxis sollten daher die Dokumente des neueren Verfahrens herangezogen werden.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokumentation wird der Wirkstoff im therapeutischen Gebiet der Stoffwechselkrankheiten eingesetzt. Spezifisch handelt es sich um die Behandlung des Mangels an lysosomaler saurer Lipase (LAL-Mangel).

Ja, die Dokumentation bestätigt, dass es sich bei dem Präparat um ein Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens handelt. Es besitzt den offiziellen Orphan-Drug-Status.

Nein, die Beschlüsse aus dem ursprünglichen Verfahren wurden laut offizieller Mitteilung aufgehoben. Sie wurden durch ein neues Nutzenbewertungsverfahren vom 01.12.2020 abgelöst.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Sebelipase alfa (Mangel an lysosomaler saurer Lipase) (G-BA, 2015). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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