G-BA2018

Velmanase alfa (Lamzede) bei α-Mannosidose: G-BA Beschluss

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Velmanase alfa (Handelsname Lamzede®) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Beschlusses aus dem Jahr 2018.

Bei der α-Mannosidose handelt es sich um eine sehr seltene, genetisch bedingte Stoffwechselerkrankung aus der Gruppe der lysosomalen Speicherkrankheiten. Velmanase alfa wird als spezifische Enzymersatztherapie eingesetzt, um den zugrundeliegenden Enzymdefekt auszugleichen.

Laut G-BA ist das Medikament offiziell als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) klassifiziert. Der pharmazeutische Unternehmer in diesem abgeschlossenen Verfahren war die Chiesi GmbH.

Empfehlungen

Da es sich bei dem vorliegenden Dokument um eine administrative Verfahrensübersicht handelt, werden keine direkten klinischen Empfehlungen formuliert. Der G-BA dokumentiert stattdessen den formalen Ablauf der Nutzenbewertung.

Verfahrensablauf

Das Nutzenbewertungsverfahren für Velmanase alfa wurde laut G-BA am 01.07.2018 offiziell eingeleitet. Die Veröffentlichung der Nutzenbewertung sowie der Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens erfolgten am 01.10.2018.

Nach Ablauf der Frist für schriftliche Stellungnahmen fand am 05.11.2018 eine mündliche Anhörung statt.

Beschlussfassung

Der G-BA fasste den finalen Beschluss zur Nutzenbewertung am 20.12.2018. Zu den formalen Eckdaten des Beschlusses gehören:

  • Inkrafttreten des Beschlusses am Tag der Beschlussfassung (20.12.2018)

  • Aufnahme des Wirkstoffs in die geltende Fassung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII)

  • Offizielle Veröffentlichung im Bundesanzeiger (BAnz AT 25.01.2019 B1)

Das Bewertungsverfahren für Velmanase alfa ist damit offiziell abgeschlossen.

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💡Praxis-Tipp

Da Velmanase alfa (Lamzede®) als Orphan Drug eingestuft ist, gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung formal als belegt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung in der Praxis den spezifischen Vorgaben der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie entsprechen muss, wie im G-BA-Beschluss festgelegt.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Beschluss wurde Velmanase alfa (Lamzede®) für das therapeutische Gebiet der α-Mannosidose bewertet. Es handelt sich dabei um eine seltene Stoffwechselkrankheit.

Ja, das Dokument des G-BA bestätigt, dass Velmanase alfa als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) klassifiziert ist.

Der Beschluss zur Nutzenbewertung trat laut G-BA am 20.12.2018 in Kraft. Die offizielle Veröffentlichung erfolgte Ende Januar 2019 im Bundesanzeiger.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Velmanase alfa (α-Mannosidose) (G-BA, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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