G-BA2019

Rucaparib bei Ovarialkarzinom: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Ovarialkarzinom, das Eileiterkarzinom und das primäre Peritonealkarzinom sind schwerwiegende onkologische Erkrankungen. In fortgeschrittenen Stadien oder bei Rezidiven kommen zunehmend zielgerichtete Therapien zum Einsatz, insbesondere wenn spezifische genetische Veränderungen wie BRCA-Mutationen vorliegen.

Rucaparib (Handelsname Rubraca®) ist ein Wirkstoff, der in der onkologischen Therapie dieser Karzinome eingesetzt wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bewertet regelmäßig den Zusatznutzen solcher Arzneimittel nach § 35a SGB V, um die Erstattungsfähigkeit im deutschen Gesundheitssystem zu regeln.

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten der G-BA Nutzenbewertung aus dem Jahr 2019. Es wird der formale Zulassungsstatus abgebildet, wobei zu beachten ist, dass der ursprüngliche Beschluss später aufgehoben wurde.

Empfehlungen

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut dem Dokument des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist Rucaparib als Monotherapie für eine spezifisch definierte Patientengruppe indiziert.

Die Anwendung ist an folgende Kriterien geknüpft:

  • Behandlung von erwachsenen Patientinnen

  • Vorliegen eines platinsensitiven, rezidivierten oder progressiven, high-grade epithelialen Ovarial-, Eileiter- oder Peritonealkarzinoms

  • Nachweis von BRCA-Mutationen (Keimbahn und/oder somatisch)

  • Vorbehandlung mit zwei oder mehr vorherigen platinbasierten Chemotherapielinien

  • Keine Toleranz für eine weitere platinhaltige Chemotherapie

Verfahrensstatus

Der ursprüngliche Beschluss zur Nutzenbewertung vom 15. August 2019 wurde am 1. Dezember 2022 offiziell aufgehoben.

Das Dokument verweist darauf, dass in der Folgezeit (unter anderem im April und Dezember 2023) weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff durchgeführt wurden.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die Indikation für Rucaparib in diesem Setting an den strikten Nachweis einer BRCA-Mutation sowie an mindestens zwei vorherige platinbasierte Therapielinien gebunden ist. Zudem ist zu beachten, dass der ursprüngliche G-BA-Beschluss von 2019 aufgehoben wurde, weshalb bei Therapieentscheidungen stets der aktuellste Verfahrensstand und die gültige Fachinformation herangezogen werden sollten.

Häufig gestellte Fragen

Das Dokument nennt das high-grade epitheliale Ovarialkarzinom, das Eileiterkarzinom sowie das primäre Peritonealkarzinom. Voraussetzung ist ein platinsensitives, rezidiviertes oder progressives Stadium.

Laut G-BA muss eine BRCA-Mutation vorliegen. Diese kann sowohl in der Keimbahn als auch somatisch bedingt sein.

Die Patientinnen müssen mit zwei oder mehr vorherigen platinbasierten Chemotherapielinien behandelt worden sein. Zudem ist es eine Voraussetzung, dass sie keine weitere platinhaltige Chemotherapie mehr tolerieren.

Nein, der ursprüngliche Beschluss vom 15. August 2019 wurde am 1. Dezember 2022 offiziell aufgehoben. Das Dokument verweist auf nachfolgende Bewertungsverfahren aus dem Jahr 2023.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Rucaparib (Ovarialkarzinom, Eileiterkarzinom oder primäres Peritonealkarzinom, BRCA-mutiert, nach mind. 2 Vortherapien) (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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