G-BA2020

Olaparib bei Pankreaskarzinom: G-BA Beschluss

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren für den Wirkstoff Olaparib (Handelsname Lynparza) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Beschlusses aus dem Jahr 2021.

Olaparib ist ein zielgerichtetes Krebsmedikament, das in der Onkologie eingesetzt wird. Das vorliegende Verfahren bewertet ein neues Anwendungsgebiet für diesen Wirkstoff im Bereich der gastrointestinalen Tumoren.

Konkret geht es um die Behandlung des Adenokarzinoms des Pankreas. Eine besondere Rolle spielen dabei genetische Voraussetzungen, insbesondere das Vorliegen von spezifischen Mutationen, die das Tumorwachstum beeinflussen.

Empfehlungen

Das Dokument definiert das genaue Anwendungsgebiet gemäß der Fachinformation für Olaparib.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA-Beschluss wird Olaparib als Monotherapie für die Erhaltungstherapie eingesetzt. Die Behandlung richtet sich an erwachsene Personen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Vorliegen einer Keimbahn-BRCA1/2-Mutation

  • Diagnose eines metastasierten Adenokarzinoms des Pankreas

  • Vorangegangene Platin-haltige Behandlung im Rahmen einer Erstlinien-Chemotherapie über mindestens 16 Wochen

  • Keine Progredienz der Erkrankung nach dieser Erstlinientherapie

Verfahrensdetails

Der Beschluss zur Nutzenbewertung trat am 03.06.2021 in Kraft. Das Dokument verweist für die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie auf die tragenden Gründe und den detaillierten Beschlusstext der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII).

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung von Olaparib in dieser Indikation strikt an den vorherigen Therapieerfolg geknüpft ist. Die Erhaltungstherapie kommt laut Zulassung nur infrage, wenn unter der mindestens 16-wöchigen Platin-haltigen Erstlinien-Chemotherapie kein Tumorprogress aufgetreten ist. Zudem ist der Nachweis einer Keimbahn-BRCA1/2-Mutation vor Therapiebeginn zwingend erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Beschluss ist der Wirkstoff für das metastasierte Adenokarzinom des Pankreas zugelassen. Voraussetzung ist zudem das Vorliegen einer Keimbahn-BRCA1/2-Mutation.

Nein, das Dokument spezifiziert die Anwendung von Olaparib in dieser Indikation ausschließlich als Monotherapie. Es dient der Erhaltungstherapie nach einer vorangegangenen Chemotherapie.

Die betroffenen Personen müssen zuvor eine mindestens 16-wöchige Platin-haltige Erstlinien-Chemotherapie erhalten haben. Unter dieser Behandlung darf die Erkrankung nicht progredient gewesen sein.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Olaparib (Neues Anwendungsgebiet: Adenokarzinom des Pankreas, BRCA1/2-Mutationen, Erhaltungstherapie) (G-BA, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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