Ribociclib bei Mammakarzinom: G-BA Beschluss
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Ribociclib (Handelsname Kisqali®) durchgeführt. Das Verfahren betrifft das therapeutische Gebiet der onkologischen Erkrankungen.
Ribociclib wird zur Behandlung des Mammakarzinoms eingesetzt. Die Bewertung fokussiert sich auf den Einsatz als initiale endokrinbasierte Therapie.
Es ist zu beachten, dass die Beschlüsse aus diesem ursprünglichen Verfahren von 2017/2018 durch eine Neubewertung nach Fristablauf am 01.03.2020 aufgehoben und ersetzt wurden.
Empfehlungen
Der G-BA-Beschluss definiert das genaue Anwendungsgebiet für die Nutzenbewertung von Ribociclib.
Zugelassenes Anwendungsgebiet
Laut Dokument wird Ribociclib in Kombination mit einem Aromatasehemmer für folgende Indikation angewendet:
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Behandlung von postmenopausalen Frauen
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Vorliegen eines Hormonrezeptor(HR)-positiven Mammakarzinoms
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Vorliegen eines humanen epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor-2(HER2)-negativen Status
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Lokal fortgeschrittenes oder metastasiertes Stadium der Erkrankung
Status der Bewertung
Das vorliegende Nutzenbewertungsverfahren (Vorgangsnummer 2017-09-15-D-307) wurde formal abgeschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die ursprünglichen Beschlüsse vom 16.03.2018 und die Verlängerung vom 21.02.2019 mittlerweile aufgehoben sind. Sie wurden durch das Verfahren zur Neubewertung nach Fristablauf vom 01.03.2020 abgelöst.
💡Praxis-Tipp
Bei der Verordnung von Ribociclib auf Basis von G-BA-Beschlüssen ist darauf zu achten, dass die ursprüngliche Nutzenbewertung aus dem Jahr 2018 durch neuere Verfahren abgelöst wurde. Es wird empfohlen, für die aktuelle Beurteilung des Zusatznutzens die Beschlüsse der Neubewertung ab dem 01.03.2020 heranzuziehen.
Häufig gestellte Fragen
Das Dokument beschreibt den Einsatz bei postmenopausalen Frauen mit einem HR-positiven, HER2-negativen, lokal fortgeschrittenen oder metastasierten Mammakarzinom. Es wird als initiale endokrinbasierte Therapie angewendet.
Laut G-BA-Dokument erfolgt die Behandlung mit Ribociclib in dieser Indikation in Kombination mit einem Aromatasehemmer.
Nein, die Beschlüsse aus diesem Verfahren wurden aufgehoben. Sie wurden durch ein neues Nutzenbewertungsverfahren nach Fristablauf am 01.03.2020 ersetzt.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Ribociclib (Mammakarzinom, HR+, HER2-, postmenopausale Frauen, Kombination mit Aromatasehemmer) (G-BA, 2017). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.