G-BA2012

Brentuximab Vedotin bei Lymphomen: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2012 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2012)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das vorliegende Dokument fasst das Verfahren zur Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Brentuximab Vedotin (Handelsname Adcetris®) zusammen. Das initiale Verfahren wurde im Jahr 2012 begonnen und im Mai 2013 mit einem Beschluss abgeschlossen.

Brentuximab Vedotin wird im onkologischen Bereich zur zielgerichteten Behandlung spezifischer Lymphome eingesetzt. Dazu gehören das CD30-positive Hodgkin-Lymphom sowie das systemische anaplastische großzellige Lymphom.

Bei dem Wirkstoff handelt es sich um ein sogenanntes Orphan Drug. Dies kennzeichnet Arzneimittel, die speziell zur Behandlung von seltenen Leiden entwickelt und zugelassen wurden.

Empfehlungen

Das vorliegende Dokument des G-BA enthält keine direkten klinischen Handlungsanweisungen, sondern dokumentiert den formalen Ablauf der frühen Nutzenbewertung.

Anwendungsgebiete

Der Wirkstoff Brentuximab Vedotin wurde für folgende onkologische Indikationen bewertet:

  • CD30-positives Hodgkin-Lymphom

  • Systemisches anaplastisches großzelliges Lymphom

Verfahrensdetails

Laut G-BA-Dokumentation durchlief das Arzneimittel als Orphan Drug den Bewertungsprozess. Die Bewertung der Therapiekosten und Patientenzahlen erfolgte durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Weitere Entwicklungen

Das initiale Verfahren wurde im Mai 2013 mit einem Beschluss zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie abgeschlossen. Das Dokument verweist auf zahlreiche weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff in den Folgejahren bis 2024, was auf Indikationserweiterungen oder neue Evidenzbewertungen hindeutet.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass Brentuximab Vedotin den Status eines Orphan Drugs besitzt. Bei der Verordnung von Arzneimitteln für seltene Leiden gelten im Rahmen der frühen Nutzenbewertung besondere formale Kriterien hinsichtlich der Feststellung eines Zusatznutzens.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokumentation umfasst das Bewertungsverfahren das CD30-positive Hodgkin-Lymphom sowie das systemische anaplastische großzellige Lymphom.

Der Wirkstoff wird laut Nutzenbewertung unter dem Handelsnamen Adcetris® vertrieben.

Ja, das Dokument des G-BA bestätigt, dass es sich bei diesem Medikament um ein Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) handelt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Brentuximab Vedotin (Hodgkin-Lymphom, CD30+; Systemisches anaplastisches großzelliges Lymphom) (G-BA, 2012). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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