Ramucirumab (Cyramza) bei Magenkrebs: G-BA Nutzenbewertung
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) führte im Jahr 2015 ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Ramucirumab (Handelsname Cyramza®) durch. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Verfahrensdaten des G-BA.
Ramucirumab wird im therapeutischen Gebiet der onkologischen Erkrankungen eingesetzt. Die spezifische Indikation in diesem Verfahren umfasste die Behandlung von Magenkrebs, genauer das Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs.
Zum Zeitpunkt der initialen Bewertung im Jahr 2015 war Ramucirumab als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft. Dieser Status wurde im weiteren Verlauf der Bewertungsverfahren jedoch aufgehoben.
Empfehlungen
Da es sich bei der Quelle um ein administratives Dokument handelt, werden im Folgenden die formalen Beschlüsse und Verfahrensstände zusammengefasst:
Verfahrensstatus und Gültigkeit
Laut G-BA-Dokumentation ist das ursprüngliche Nutzenbewertungsverfahren aus dem Jahr 2015 (Vorgangsnummer: 2015-02-01-D-150) abgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass die in diesem Verfahren gefassten Beschlüsse mittlerweile aufgehoben wurden.
Folgeverfahren
Der G-BA gibt an, dass die Aufhebung durch ein nachfolgendes Nutzenbewertungsverfahren vom 01.05.2016 erfolgte. Dieses Folgeverfahren behandelte Ramucirumab nach der Aufhebung des Orphan-Drug-Status.
Die Bewertung bezog sich dabei auf folgende Anwendung:
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Behandlung des Adenokarzinoms des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs
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Einsatz in Kombination mit dem Wirkstoff Paclitaxel
Weitere Bewertungen
Das Dokument listet auf, dass der Wirkstoff Gegenstand mehrerer weiterer Bewertungsverfahren war. Dazu zählen abgeschlossene Verfahren aus den Jahren 2016, 2019 und 2020.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass der ursprüngliche G-BA-Beschluss zu Ramucirumab aus dem Jahr 2015 nicht mehr gültig ist. Für aktuelle Informationen zur Nutzenbewertung bei Magenkrebs sollte auf die Beschlüsse der Folgeverfahren ab 2016 zurückgegriffen werden, da der Orphan-Drug-Status in der Zwischenzeit aufgehoben wurde.
Häufig gestellte Fragen
Laut den G-BA-Dokumenten aus dem Jahr 2015 wurde Ramucirumab (Cyramza®) zunächst als Orphan Drug eingestuft. Dieser Status wurde jedoch im Rahmen eines späteren Bewertungsverfahrens im Jahr 2016 aufgehoben.
Das G-BA-Verfahren bezieht sich auf den Einsatz im Bereich der onkologischen Erkrankungen, spezifisch bei Magenkrebs. Genannt wird das Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs.
Das Dokument zur Nutzenbewertung nach Aufhebung des Orphan-Drug-Status erwähnt die Anwendung von Ramucirumab in Kombination mit dem Wirkstoff Paclitaxel.
Nein, die Dokumentation des G-BA gibt an, dass die Beschlüsse des Verfahrens von 2015 aufgehoben wurden. Sie wurden durch ein neues Nutzenbewertungsverfahren ersetzt, das am 01.05.2016 begann.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Ramucirumab (G-BA, 2015). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.