G-BA2015

Pomalidomid bei Multiplem Myelom: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2015 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2015)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das multiple Myelom ist eine maligne Erkrankung der Plasmazellen im Knochenmark. Bei rezidivierten oder refraktären Verläufen stellt die Therapieresistenz eine besondere klinische Herausforderung dar.

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung aus dem Jahr 2016. Anlass des Verfahrens war die Überschreitung der 50-Millionen-Euro-Umsatzgrenze für dieses Medikament.

Pomalidomid (Handelsname Imnovid) ist ein Wirkstoff, der in der Onkologie zur Behandlung fortgeschrittener Stadien des multiplen Myeloms eingesetzt wird. Es besitzt den Status eines Arzneimittels zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug).

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert die genauen Kriterien für den Einsatz des Wirkstoffs. Da es sich um ein administratives Dokument handelt, werden keine direkten klinischen Handlungsanweisungen formuliert.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA ist Pomalidomid (Imnovid) in Kombination mit Dexamethason für folgende Patientengruppe indiziert:

  • Erwachsene Patienten mit rezidiviertem und refraktärem multiplen Myelom.

  • Es müssen mindestens zwei vorausgegangene Therapien erfolgt sein.

  • Die Vortherapien müssen zwingend Lenalidomid und Bortezomib umfassen.

  • Unter der letzten Therapie muss eine Progression der Erkrankung aufgetreten sein.

Verfahrensdetails

Das Dokument des G-BA hält fest, dass die erneute Nutzenbewertung nach § 35a SGB V durchgeführt wurde. Grund hierfür war das Überschreiten der gesetzlichen Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro für Orphan Drugs.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Indikationsstellung für Pomalidomid ist laut G-BA-Dokument streng auf die spezifische Vorbehandlung zu achten. Es wird vorausgesetzt, dass Patienten zuvor zwingend sowohl mit Lenalidomid als auch mit Bortezomib behandelt wurden und unter der letzten Therapie einen Progress gezeigt haben.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist der Wirkstoff für erwachsene Patienten mit rezidiviertem und refraktärem multiplen Myelom indiziert. Voraussetzung sind mindestens zwei Vortherapien, unter denen die Erkrankung fortgeschritten ist.

Das Dokument gibt an, dass die Patienten zuvor zwingend mit Lenalidomid und Bortezomib behandelt worden sein müssen. Erst nach einem Progress unter der letzten Therapie ist der Einsatz vorgesehen.

Gemäß der Fachinformation, auf die sich der G-BA bezieht, wird Pomalidomid (Imnovid) in Kombination mit Dexamethason angewendet.

Das Verfahren wurde eingeleitet, da das Orphan Drug die gesetzliche Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro überschritten hatte. Dies macht nach § 35a SGB V eine reguläre Nutzenbewertung durch den G-BA erforderlich.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Pomalidomid (Überschreitung 50 Mio € Grenze: Multiples Myelom, mind. 2 Vortherapien, Kombination mit Dexamethason) (G-BA, 2015). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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