Carfilzomib: Indikation und Therapie (Multiples Myelom)
Hintergrund
Dieser Artikel basiert auf dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Carfilzomib (Kyprolis®) aus dem Jahr 2018. Es handelt sich um ein Verfahren nach § 35a SGB V, das aufgrund der Überschreitung der 50-Millionen-Euro-Umsatzgrenze für dieses Orphan-Drug eingeleitet wurde.
Das Multiple Myelom ist eine maligne Erkrankung der Plasmazellen im Knochenmark. Da die Erkrankung im Verlauf häufig rezidiviert, sind wirksame Zweit- und Drittlinientherapien ein essenzieller Bestandteil der onkologischen Versorgung.
Carfilzomib gehört zur Wirkstoffklasse der Proteasom-Inhibitoren und wird in der zielgerichteten Krebstherapie eingesetzt. Durch die Hemmung des Proteasoms kommt es zur Akkumulation von Proteinen in der Zelle, was letztlich die Apoptose der Myelomzellen einleitet.
💡Praxis-Tipp
Der G-BA-Beschluss unterstreicht, dass Carfilzomib in den genannten Kombinationen ausschließlich als Zweit- oder Folgelinientherapie indiziert ist. Ein Einsatz in der unvorbehandelten Primärtherapie des Multiplen Myeloms wird von dieser spezifischen Nutzenbewertung nicht abgedeckt.
Häufig gestellte Fragen
Gemäß G-BA ist Carfilzomib für erwachsene Patienten mit einem Multiplen Myelom indiziert. Voraussetzung ist, dass diese bereits mindestens eine Vortherapie erhalten haben.
Der G-BA-Beschluss nennt zwei zugelassene Kombinationen. Das Medikament wird entweder mit Lenalidomid und Dexamethason oder ausschließlich mit Dexamethason verabreicht.
Laut Dokumentation erfolgte die Neubewertung, da Carfilzomib als Orphan-Drug die gesetzliche Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro überschritten hat. Dies macht eine reguläre Nutzenbewertung nach § 35a SGB V erforderlich.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Carfilzomib (Überschreitung 50 Mio € Grenze: Multiples Myelom, mind. 1 Vortherapie, Kombination mit Dexamethason oder Lenalidomid und Dexamethason) (G-BA, 2017). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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