Carfilzomib bei Multiplem Myelom: G-BA Nutzenbewertung
Hintergrund
Dieser Artikel basiert auf dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Carfilzomib (Kyprolis®) aus dem Jahr 2018. Es handelt sich um ein Verfahren nach § 35a SGB V, das aufgrund der Überschreitung der 50-Millionen-Euro-Umsatzgrenze für dieses Orphan-Drug eingeleitet wurde.
Das Multiple Myelom ist eine maligne Erkrankung der Plasmazellen im Knochenmark. Da die Erkrankung im Verlauf häufig rezidiviert, sind wirksame Zweit- und Drittlinientherapien ein essenzieller Bestandteil der onkologischen Versorgung.
Carfilzomib gehört zur Wirkstoffklasse der Proteasom-Inhibitoren und wird in der zielgerichteten Krebstherapie eingesetzt. Durch die Hemmung des Proteasoms kommt es zur Akkumulation von Proteinen in der Zelle, was letztlich die Apoptose der Myelomzellen einleitet.
Empfehlungen
Der G-BA definiert das genaue Anwendungsgebiet für den Einsatz von Carfilzomib auf Basis der zugelassenen Fachinformation.
Zugelassene Indikation
Laut G-BA-Beschluss ist Carfilzomib für folgende Patientengruppe indiziert:
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Erwachsene Patienten mit einem Multiplen Myelom.
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Die Patienten müssen bereits mindestens eine vorangegangene Therapie erhalten haben.
Kombinationstherapien
Gemäß der Fachinformation, auf die sich der G-BA bezieht, wird Carfilzomib nicht als Monotherapie eingesetzt. Es ist ausschließlich in folgenden Kombinationen indiziert:
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In Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason.
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In Kombination mit Dexamethason allein.
💡Praxis-Tipp
Der G-BA-Beschluss unterstreicht, dass Carfilzomib in den genannten Kombinationen ausschließlich als Zweit- oder Folgelinientherapie indiziert ist. Ein Einsatz in der unvorbehandelten Primärtherapie des Multiplen Myeloms wird von dieser spezifischen Nutzenbewertung nicht abgedeckt.
Häufig gestellte Fragen
Gemäß G-BA ist Carfilzomib für erwachsene Patienten mit einem Multiplen Myelom indiziert. Voraussetzung ist, dass diese bereits mindestens eine Vortherapie erhalten haben.
Der G-BA-Beschluss nennt zwei zugelassene Kombinationen. Das Medikament wird entweder mit Lenalidomid und Dexamethason oder ausschließlich mit Dexamethason verabreicht.
Laut Dokumentation erfolgte die Neubewertung, da Carfilzomib als Orphan-Drug die gesetzliche Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro überschritten hat. Dies macht eine reguläre Nutzenbewertung nach § 35a SGB V erforderlich.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Carfilzomib (Überschreitung 50 Mio € Grenze: Multiples Myelom, mind. 1 Vortherapie, Kombination mit Dexamethason oder Lenalidomid und Dexamethason) (G-BA, 2017). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.