Panobinostat bei Multiplem Myelom: G-BA Nutzenbewertung
Hintergrund
Das Multiple Myelom ist eine maligne Erkrankung des Knochenmarks. Bei rezidivierenden oder refraktären Verläufen werden häufig Kombinationstherapien eingesetzt.
Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Das Dokument beschreibt das Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Panobinostat (Handelsname: Farydak®).
Die Bewertung bezieht sich auf den Einsatz bei onkologischen Erkrankungen, spezifisch dem Multiplen Myelom. Voraussetzung für diese spezifische Bewertung sind mindestens zwei Vortherapien.
Empfehlungen
Da es sich um ein administratives Dokument handelt, werden im Folgenden die Eckdaten des Bewertungsverfahrens dargestellt:
Indikation und Therapieregime
Laut G-BA wird Panobinostat in einem spezifischen Kombinationsregime bewertet. Es wird zusammen mit Bortezomib und Dexamethason eingesetzt.
Die Zielgruppe umfasst Personen mit einem Multiplen Myelom, die bereits mindestens zwei Vortherapien erhalten haben.
Orphan-Drug-Status
Das Dokument hält fest, dass es sich bei Panobinostat um ein Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens handelt. Es besitzt den sogenannten Orphan-Drug-Status.
Verfahrensstatus
Das Nutzenbewertungsverfahren (Vorgangsnummer: 2015-10-01-D-180) ist gemäß G-BA offiziell abgeschlossen. Der finale Beschluss zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie trat am 17.03.2016 in Kraft.
In den Prozess waren neben dem G-BA auch das IQWiG zur Bewertung der Therapiekosten und Patientenzahlen sowie der pharmazeutische Unternehmer (Novartis Pharma GmbH) eingebunden.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass die G-BA-Nutzenbewertung für Panobinostat explizit an die Kombination mit Bortezomib und Dexamethason gebunden ist. Zudem setzt diese spezifische Bewertung den Nachweis von mindestens zwei vorangegangenen Therapielinien voraus.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA-Dokument erfolgte die Bewertung für das Multiple Myelom. Die Anwendung bezieht sich auf die Kombinationstherapie mit Bortezomib und Dexamethason nach mindestens zwei Vortherapien.
Ja, gemäß den Angaben des G-BA ist Panobinostat als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens klassifiziert. Es wird im Verfahren explizit als Orphan Drug geführt.
Das Verfahren ist laut G-BA offiziell abgeschlossen. Der entsprechende Beschluss zur Arzneimittel-Richtlinie trat am 17. März 2016 in Kraft.
Neben dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) war auch das IQWiG in den Prozess involviert. Das IQWiG übernahm dabei die Bewertung der Therapiekosten und der Patientenzahlen.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Panobinostat (Multiples Myelom, mind. 2 Vortherapien, Kombination mit Bortezomib und Dexamethason) (G-BA, 2015). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.