G-BA2017

Osimertinib bei NSCLC (T790M-Mutation): G-BA Beschluss

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Jahr 2017 eine Neubewertung nach Fristablauf für den Wirkstoff Osimertinib (Tagrisso®) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten und der Indikationsbeschreibung des entsprechenden Beschlusses.

Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) macht den Großteil aller Lungenkrebserkrankungen aus. Bei einem Teil der Betroffenen liegen spezifische genetische Veränderungen vor, wie etwa Mutationen im epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor (EGFR).

Die T790M-Mutation ist eine bekannte Resistenzmutation, die häufig unter einer vorangegangenen zielgerichteten Therapie auftritt. Osimertinib ist ein Tyrosinkinase-Inhibitor, der spezifisch an diese veränderten Rezeptoren bindet.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert das genaue Anwendungsgebiet für die Nutzenbewertung des Wirkstoffs.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA ist Osimertinib (Tagrisso®) für folgende Indikation angezeigt:

  • Behandlung von erwachsenen Personen

  • Vorliegen eines lokal fortgeschrittenen oder metastasierten nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC)

  • Nachweis einer positiven T790M-Mutation des epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptors (EGFR)

Verfahrenshinweise

Das Dokument verweist darauf, dass die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie in den zugehörigen Beschlusstexten detailliert aufgeführt ist. Die tragenden Gründe zum Beschluss vom 19.10.2017 enthalten die genaue Bewertung des Zusatznutzens.

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💡Praxis-Tipp

Gemäß dem definierten Anwendungsgebiet ist vor dem Einsatz von Osimertinib zwingend der Nachweis der T790M-EGFR-Mutation erforderlich. Es wird in der klinischen Praxis darauf hingewiesen, dass eine entsprechende molekularpathologische Testung essenziell für die zielgerichtete Behandlungsplanung ist.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist der Wirkstoff für Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC zugelassen. Zwingende Voraussetzung ist der Nachweis einer positiven T790M-EGFR-Mutation.

Der in den G-BA-Dokumenten genannte Handelsname für den Wirkstoff Osimertinib lautet Tagrisso®.

Es handelt sich um eine Neubewertung nach Fristablauf gemäß § 35a SGB V. Der entsprechende Beschluss wurde im Oktober 2017 gefasst und veröffentlicht.

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