G-BA2013

Afatinib bei NSCLC: G-BA Nutzenbewertung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2013)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Dokument fasst das Nutzenbewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Afatinib (Handelsname Giotrif®) zusammen. Das hier beschriebene ursprüngliche Verfahren begann im November 2013.

Afatinib gehört zur Wirkstoffklasse der Tyrosinkinase-Inhibitoren (TKI). Es wird in der Onkologie zur zielgerichteten Therapie von Lungenkrebs eingesetzt.

Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die in diesem spezifischen Verfahren von 2014 gefassten Beschlüsse durch ein späteres Nutzenbewertungsverfahren vom 15.05.2015 aufgehoben wurden. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Rahmendaten des ursprünglichen Dokuments.

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Anwendungsgebiet

Laut G-BA-Dokument wird Afatinib (Giotrif®) als Monotherapie für eine spezifische onkologische Indikation angewendet. Die Zulassung umfasst die Behandlung von erwachsenen Personen mit nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC).

Voraussetzungen für die Anwendung gemäß Fachinformation sind:

  • Das Vorliegen eines lokal fortgeschrittenen und/oder metastasierten Stadiums

  • Der Nachweis von aktivierenden EGFR-Mutationen

  • Ein EGFR-TKI-naiver Status (keine vorherige Therapie mit einem entsprechenden Inhibitor)

Verfahrensstatus

Das Dokument beschreibt den administrativen Ablauf der frühen Nutzenbewertung. Der ursprüngliche Beschluss zur Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII für Afatinib trat nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger im Juni 2014 in Kraft.

Es wird betont, dass dieser Beschluss aufgehoben wurde. Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff folgten in den Jahren 2015 und 2016.

Dosierung

Der vorliegende Quelltext enthält keine spezifischen Dosierungsangaben. Die Anwendung bezieht sich auf folgendes Gebiet:

WirkstoffHandelsnameIndikationDosierung
AfatinibGiotrif®Fortgeschrittenes/metastasiertes NSCLC (EGFR-mutiert, TKI-naiv)Keine Angabe im Dokument
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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der G-BA-Beschluss aus dem Jahr 2014 zu Afatinib durch nachfolgende Verfahren aufgehoben wurde. Für die aktuelle klinische Praxis und Verordnungsfähigkeit wird empfohlen, zwingend die neueren Beschlüsse zur Nutzenbewertung ab dem Jahr 2015 heranzuziehen.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokument wird Afatinib bei erwachsenen Personen mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) eingesetzt. Voraussetzung ist das Vorliegen einer aktivierenden EGFR-Mutation bei TKI-naiven Behandelten.

Nein, das Dokument gibt an, dass der Beschluss vom 08.05.2014 aufgehoben wurde. Er wurde durch ein neues Nutzenbewertungsverfahren im Mai 2015 ersetzt.

Die Fachinformation, auf die sich das G-BA-Dokument bezieht, sieht den Einsatz von Afatinib (Giotrif®) in dieser spezifischen Indikation als Monotherapie vor.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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