G-BA2015

Afatinib bei NSCLC: G-BA Nutzenbewertung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2015)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) macht den Großteil aller Lungenkrebserkrankungen aus. Bei einem Teil der Betroffenen liegen aktivierende Mutationen im epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor (EGFR) vor, die das Tumorwachstum antreiben.

Für diese spezifische Subgruppe stellen Tyrosinkinase-Inhibitoren (TKI) eine wichtige zielgerichtete Therapieoption dar. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2015 eine Neubewertung nach Fristablauf für den Wirkstoff Afatinib (Giotrif®) durchgeführt.

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten und dem Anwendungsgebiet des G-BA-Beschlusses zur Nutzenbewertung.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert das genaue Anwendungsgebiet für den Wirkstoff Afatinib.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA wird Afatinib als Monotherapie für folgende Indikation angewendet:

  • Behandlung von erwachsenen Personen mit lokal fortgeschrittenem und/oder metastasiertem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC).

  • Es müssen aktivierende EGFR-Mutationen vorliegen.

  • Die Betroffenen müssen EGFR-TKI-naiv sein (bisher keine Behandlung mit einem EGFR-Tyrosinkinase-Inhibitor).

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Die Festlegung des Zusatznutzens erfolgt gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie. Die genauen Details hierzu sind in den tragenden Gründen des Beschlusses vom 05.11.2015 hinterlegt.

Dosierung

Der G-BA-Beschluss nennt das spezifische Anwendungsgebiet, enthält jedoch keine detaillierten Dosierungsschemata. Für die genaue Dosierung wird auf die aktuelle Fachinformation verwiesen.

MedikamentIndikationDosierung
Afatinib (Giotrif®)NSCLC (lokal fortgeschritten/metastasiert) mit EGFR-Mutation, TKI-naivGemäß aktueller Fachinformation
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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass vor dem Einsatz von Afatinib zwingend der Nachweis einer aktivierenden EGFR-Mutation erfolgen muss. Zudem ist die Therapie laut G-BA-Dokumenten ausschließlich für Personen vorgesehen, die zuvor noch nicht mit anderen EGFR-Tyrosinkinase-Inhibitoren (TKI-naiv) behandelt wurden.

Häufig gestellte Fragen

Der G-BA nennt als Anwendungsgebiet erwachsene Personen mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC. Voraussetzung ist das Vorliegen einer aktivierenden EGFR-Mutation bei EGFR-TKI-naiven Betroffenen.

Gemäß den G-BA-Unterlagen wird Afatinib in der genannten Indikation als Monotherapie angewendet.

Dieser Begriff beschreibt Personen, die zuvor noch keine zielgerichtete Therapie mit einem anderen EGFR-Tyrosinkinase-Inhibitor (TKI) erhalten haben. Die G-BA-Bewertung bezieht sich explizit auf diese Gruppe.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Afatinib (Neubewertung nach Fristablauf: nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, EGFR-Mutation, EGFR-TKI-naive Patienten) (G-BA, 2015). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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