Mirikizumab bei Morbus Crohn: Therapie und Indikation
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren für den Wirkstoff Mirikizumab (Handelsname Omvoh) abgeschlossen.
Gegenstand des Verfahrens ist ein neues Anwendungsgebiet in der Gastroenterologie.
Morbus Crohn ist eine chronisch-entzündliche Darmerkrankung, die den gesamten Gastrointestinaltrakt betreffen kann. Bei unzureichendem Ansprechen auf bisherige Therapien werden zielgerichtete Biologika eingesetzt, um eine Remission zu erreichen und die Darmschleimhaut zu heilen.
Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten der G-BA-Nutzenbewertung. Das Verfahren bewertet den Zusatznutzen des Medikaments für spezifisch vorbehandelte Erwachsene mit dieser Erkrankung.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung von Mirikizumab bei Morbus Crohn an den Nachweis eines unzureichenden Ansprechens, eines Wirkverlusts oder einer Unverträglichkeit unter konventioneller Therapie oder Biologika gebunden ist.
Häufig gestellte Fragen
Das Medikament ist für Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktiven Morbus Crohn vorgesehen. Voraussetzung ist ein unzureichendes Ansprechen, ein Wirkverlust oder eine Unverträglichkeit gegenüber Vortherapien.
Das Ausmaß des Zusatznutzens sowie die zweckmäßige Vergleichstherapie (ZVT) sind im G-BA-Beschluss vom 04.09.2025 und dessen tragenden Gründen dokumentiert.
Der G-BA hat das Verfahren zum neuen Anwendungsgebiet am 04.09.2025 offiziell abgeschlossen. Ein ergänzender Beschluss zu den Therapiekosten trat am 15.01.2026 in Kraft.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Mirikizumab (Neues Anwendungsgebiet: Morbus Crohn, vorbehandelt) (G-BA, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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