G-BA2023

Risankizumab bei Morbus Crohn: G-BA Nutzenbewertung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2023)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2023 ein Nutzenbewertungsverfahren für den Wirkstoff Risankizumab (Handelsname Skyrizi) abgeschlossen. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Beschlusses zum neuen Anwendungsgebiet.

Morbus Crohn ist eine chronisch-entzündliche Darmerkrankung, die bei unzureichender Kontrolle zu schweren Komplikationen führen kann. Für Patienten, die auf bisherige Therapien nicht ansprechen, werden fortlaufend neue Behandlungsoptionen evaluiert.

Risankizumab ist ein monoklonaler Antikörper, der in der Immunmodulation eingesetzt wird. Das vorliegende Verfahren bewertet den Einsatz in einem neuen Anwendungsgebiet für bereits spezifisch vorbehandelte Patienten.

Empfehlungen

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA-Beschluss wird Risankizumab zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn eingesetzt.

Die Anwendung ist für Patienten vorgesehen, die bestimmte Kriterien der Vorbehandlung erfüllen. Dazu gehören:

  • Unzureichendes Ansprechen auf eine konventionelle Therapie oder ein Biologikum

  • Unverträglichkeit gegenüber diesen Vortherapien

  • Wirkverlust nach anfänglichem Ansprechen auf die Therapie

Administrative Rahmenbedingungen

Der Beschluss zur Nutzenbewertung trat am 15.06.2023 in Kraft. Die Gültigkeit dieses Beschlusses ist bis zum 01.08.2028 befristet.

Ein ergänzender Beschluss zur Kombinationstherapie mit Risankizumab in diesem Anwendungsgebiet wurde am 21.12.2023 gefasst.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass Risankizumab bei Morbus Crohn laut G-BA-Beschluss spezifisch für Patienten vorgesehen ist, bei denen konventionelle Therapien oder andere Biologika versagt haben oder nicht vertragen wurden. Ein Einsatz als Erstlinientherapie bei therapienaiven Patienten wird durch dieses spezifische Anwendungsgebiet nicht abgedeckt.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist das Medikament für erwachsene Patienten mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn vorgesehen. Voraussetzung ist, dass sie auf konventionelle Therapien oder Biologika unzureichend ansprechen, diese nicht vertragen oder ein Wirkverlust eingetreten ist.

Der Wirkstoff Risankizumab wird in diesem Anwendungsgebiet unter dem Handelsnamen Skyrizi vertrieben.

Ja, der Beschluss des G-BA vom Juni 2023 ist bis zum 01.08.2028 befristet.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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