G-BA2025

Guselkumab bei Morbus Crohn: G-BA Beschluss

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Kurzdaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Der Beschluss vom 20.11.2025 regelt die Nutzenbewertung für ein neues Anwendungsgebiet des Wirkstoffs Guselkumab.

Morbus Crohn ist eine chronisch-entzündliche Darmerkrankung, die den gesamten Gastrointestinaltrakt betreffen kann. Bei mittelschweren bis schweren Verläufen kommen häufig Biologika zum Einsatz, um eine Remission zu induzieren und zu erhalten.

Guselkumab (Handelsname Tremfya) ist ein monoklonaler Antikörper, der in die Entzündungskaskade eingreift. Das vorliegende Verfahren bewertet den Einsatz bei Patienten, die auf bisherige Therapien unzureichend angesprochen haben.

Empfehlungen

Der G-BA definiert in seinem Beschluss die genauen Kriterien für das neue Anwendungsgebiet von Guselkumab.

Indikation gemäß Fachinformation

Laut G-BA ist Guselkumab (Tremfya) für folgende Zielgruppe indiziert:

  • Erwachsene Patienten mit mittelschwerem bis schwerem aktiven Morbus Crohn.

  • Patienten, die auf eine konventionelle Therapie unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder diese nicht vertragen haben.

  • Patienten, die auf eine Biologikatherapie unzureichend angesprochen haben, einen Wirkverlust erlitten haben oder intolerant gegenüber dieser waren.

Verfahrensdetails

Der Beschluss zur Nutzenbewertung trat am 20.11.2025 in Kraft. Die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie und die genauen tragenden Gründe sind in der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie dokumentiert.

Dosierung

MedikamentHandelsnameIndikationDosierung
GuselkumabTremfyaMorbus Crohn (mittelschwer bis schwer, vorbehandelt)Keine Angaben im vorliegenden G-BA-Dokument
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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die Indikationsstellung für Guselkumab bei Morbus Crohn gemäß G-BA-Beschluss zwingend ein dokumentiertes Therapieversagen, einen Wirkverlust oder eine Unverträglichkeit gegenüber einer konventionellen Therapie oder einem anderen Biologikum voraussetzt.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist das Medikament für erwachsene Patienten mit mittelschwerem bis schwerem aktiven Morbus Crohn indiziert. Voraussetzung ist ein unzureichendes Ansprechen oder eine Unverträglichkeit auf vorherige Therapien.

Gemäß den Vorgaben müssen Patienten entweder auf eine konventionelle Therapie oder auf eine vorherige Biologikatherapie unzureichend angesprochen haben. Auch ein Wirkverlust oder eine Unverträglichkeit rechtfertigen den Einsatz.

Der Beschluss zur Nutzenbewertung für dieses neue Anwendungsgebiet trat laut Dokument am 20.11.2025 in Kraft.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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