G-BA2014

Macitentan (Opsumit) bei PAH: G-BA Nutzenbewertung 2014

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2014)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Daten der G-BA Nutzenbewertung aus dem Jahr 2014. Der Wirkstoff Macitentan (Handelsname Opsumit) wird im therapeutischen Gebiet der Herz-Kreislauf-Erkrankungen eingesetzt.

Das Medikament ist spezifisch für die Behandlung der pulmonal arterieller Hypertonie (PAH) zugelassen. Zum Zeitpunkt der initialen Bewertung im Jahr 2014 besaß Macitentan den Status eines Arzneimittels zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug).

Bei Orphan Drugs gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung zunächst als belegt. Dies ändert sich jedoch, wenn bestimmte gesetzliche Umsatzgrenzen überschritten werden, was eine reguläre und vollständige Nutzenbewertung erforderlich macht.

Empfehlungen

Die Dokumentation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) beschreibt den formalen Ablauf und Status der frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V für diesen Wirkstoff.

Verfahrensstatus und Aufhebung

Der ursprüngliche Beschluss zur Nutzenbewertung von Macitentan wurde am 17.07.2014 gefasst. Laut G-BA-Dokumentation ist dieser Beschluss jedoch nicht mehr in Kraft.

Die Aufhebung erfolgte durch ein nachfolgendes Nutzenbewertungsverfahren, welches am 15.10.2016 abgeschlossen wurde.

Gründe für die Neubewertung

Die Dokumentation nennt folgende Eckpunkte für das abgelöste Verfahren:

  • Ursprüngliche Einstufung als Orphan Drug (Arzneimittel für seltene Leiden)

  • Überschreitung der gesetzlichen Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro

  • Daraus resultierende Notwendigkeit eines neuen Bewertungsverfahrens im Jahr 2016

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der G-BA-Beschluss zu Macitentan aus dem Jahr 2014 rechtlich nicht mehr bindend ist. Da die Umsatzgrenze für Orphan Drugs überschritten wurde, muss für die aktuelle Bewertung des Zusatznutzens zwingend der Folge-Beschluss aus dem Jahr 2016 herangezogen werden.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA wurde die gesetzliche Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro für Orphan Drugs überschritten. Dies machte ein neues Nutzenbewertungsverfahren im Jahr 2016 erforderlich.

Ja, zum Zeitpunkt der initialen Bewertung im Jahr 2014 wurde Macitentan (Opsumit) als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft.

Die Nutzenbewertung des G-BA bezieht sich auf den Einsatz von Macitentan bei der pulmonal arteriellen Hypertonie (PAH), einer spezifischen Herz-Kreislauf-Erkrankung.

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