G-BA2015

Nintedanib bei idiopathischer Lungenfibrose: G-BA Beschluss

Diese Leitlinie stammt aus 2015 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2015)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die idiopathische pulmonale Fibrose (IPF) ist eine chronische, progrediente Lungenerkrankung, die durch eine zunehmende Vernarbung des Lungengewebes gekennzeichnet ist. Nintedanib (Ofev®) wird als spezifische Therapie in diesem Bereich eingesetzt, um den Krankheitsverlauf zu verlangsamen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) führte im Jahr 2015 ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Nintedanib in diesem neuen Anwendungsgebiet durch. Das Medikament war zu diesem Zeitpunkt als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft.

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Daten des G-BA-Verfahrens von 2015. Es ist zu beachten, dass der ursprüngliche Beschluss durch ein späteres Verfahren rechtlich abgelöst wurde.

Empfehlungen

Der vorliegende Text des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) enthält keine direkten klinischen Handlungsanweisungen, sondern dokumentiert den formalen Ablauf der frühen Nutzenbewertung.

Verfahrensdetails zu Nintedanib

Laut G-BA-Dokumentation gelten für das Verfahren von 2015 folgende Eckdaten:

  • Wirkstoff: Nintedanib (Handelsname: Ofev®)

  • Therapeutisches Gebiet: Idiopathische pulmonale Fibrose (Krankheiten des Atmungssystems)

  • Orphan-Drug-Status: Ja, das Medikament war als Arzneimittel für seltene Leiden eingestuft.

  • Pharmazeutischer Unternehmer: Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co KG

Aufhebung des Beschlusses

Ein zentraler Aspekt des Dokuments ist der rechtliche Status der Bewertung:

  • Der ursprüngliche Beschluss vom 03.09.2015 wurde aufgehoben.

  • Grund für die Aufhebung war ein neues Nutzenbewertungsverfahren vom 15.04.2019.

  • Dieses Folgeverfahren wurde aufgrund der Überschreitung der 50-Millionen-Euro-Grenze für Orphan Drugs eingeleitet.

Weitere Bewertungsverfahren

Das Dokument verweist darauf, dass Nintedanib Gegenstand mehrerer G-BA-Verfahren war. Neben den Verfahren von 2015 und 2019 werden weitere abgeschlossene Verfahren in den Jahren 2020 und 2025 gelistet.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Recherche zur Nutzenbewertung von Nintedanib (Ofev®) bei idiopathischer pulmonaler Fibrose ist zwingend auf die Aktualität der Beschlüsse zu achten. Der G-BA weist explizit darauf hin, dass der ursprüngliche Beschluss von 2015 aufgehoben und durch das Verfahren von 2019 (Überschreitung der 50-Millionen-Euro-Grenze) ersetzt wurde.

Häufig gestellte Fragen

Laut den G-BA-Unterlagen von 2015 war Nintedanib (Ofev®) bei der idiopathischen pulmonalen Fibrose als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft.

Nein, der G-BA weist darauf hin, dass der Beschluss vom 03.09.2015 aufgehoben wurde. Er wurde durch ein neues Verfahren im April 2019 ersetzt.

Gemäß den G-BA-Daten erfolgte das neue Verfahren 2019, da Nintedanib bei der idiopathischen pulmonalen Fibrose die gesetzliche Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro für Orphan Drugs überschritten hatte.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Nintedanib (neues Anwendungsgebiet: idiopathische pulmonale Fibrose) (G-BA, 2015). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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