G-BA2021

Zystische Fibrose bei Kindern (Orkambi): G-BA Beschluss

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Kurzdaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung. Es handelt sich um eine Neubewertung nach Fristablauf für den Wirkstoff Lumacaftor/Ivacaftor (Handelsname Orkambi).

Die zystische Fibrose (Mukoviszidose) ist eine angeborene Stoffwechselerkrankung. Bei der homozygoten F508del-Mutation im CFTR-Gen kommt es zu einem fehlerhaften Transport von Chloridionen, was zu zähem Schleim in Lunge und Verdauungstrakt führt.

Lumacaftor/Ivacaftor ist ein CFTR-Modulator, der direkt an der Ursache der Erkrankung ansetzt. Das vorliegende Verfahren bewertet den Nutzen dieser Therapie für eine spezifische pädiatrische Altersgruppe.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss vom 18.03.2022 definiert das genaue Anwendungsgebiet für die Therapie.

Zugelassene Indikation

Laut G-BA ist das Medikament (Orkambi Granulat) für folgende Zielgruppe angezeigt:

  • Kinder ab einem Alter von 2 Jahren bis einschließlich 5 Jahren

  • Vorliegen einer zystischen Fibrose (Mukoviszidose)

  • Nachweis einer homozygoten F508del-Mutation im CFTR-Gen (Cystic Fibrosis Transmembrane Conductance Regulator)

Verfahrensstatus

Es wird festgehalten, dass es sich um eine Neubewertung nach Fristablauf handelt. Das entsprechende Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V wurde im März 2022 offiziell abgeschlossen.

Spezifische klinische Empfehlungen oder das genaue Ausmaß des Zusatznutzens gehen aus dem vorliegenden administrativen Kurztext nicht hervor.

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💡Praxis-Tipp

Laut den G-BA-Dokumenten ist vor dem Einsatz von Lumacaftor/Ivacaftor bei Kleinkindern zwingend der genetische Status zu verifizieren. Die Therapie ist ausschließlich für die homozygote F508del-Mutation im CFTR-Gen zugelassen. Bei anderen Mutationsprofilen greift diese spezifische Bewertung nicht.

Häufig gestellte Fragen

Der G-BA-Beschluss bezieht sich auf die Behandlung von Kindern im Alter von 2 bis einschließlich 5 Jahren.

Laut Dokumentation ist die Therapie für Kinder angezeigt, die homozygot für die F508del-Mutation im CFTR-Gen sind.

Es handelt sich um eine Neubewertung nach Fristablauf. Das Verfahren zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V wurde im März 2022 abgeschlossen.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Lumacaftor/Ivacaftor (Neubewertung nach Fristablauf: zystische Fibrose, homozygot F508del-Mutation im CFTR-Gen, ≥ 2 bis ≤ 5 Jahre) (G-BA, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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