G-BA2019

Ivacaftor bei Zystischer Fibrose: G-BA Beschluss

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel basiert auf dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Ivacaftor (Kalydeco). Es handelt sich hierbei um ein Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug).

Die Zystische Fibrose (Mukoviszidose) ist eine angeborene Stoffwechselerkrankung, die durch Mutationen im CFTR-Gen verursacht wird. Diese Mutationen führen zu einem gestörten Salz- und Wassertransport in den Zellen, was zähen Schleim in verschiedenen Organen verursacht.

Das vorliegende Bewertungsverfahren wurde eingeleitet, da die gesetzliche Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro für Orphan Drugs überschritten wurde. Der entsprechende Beschluss trat am 20.02.2020 in Kraft.

Empfehlungen

Der Beschluss definiert spezifische Kriterien für den Einsatz des Wirkstoffs bei Zystischer Fibrose.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut Dokument wird Ivacaftor im Rahmen einer Kombinationsbehandlung eingesetzt. Die Therapie richtet sich an folgende Patientengruppe:

  • Patienten mit zystischer Fibrose ab einem Alter von 12 Jahren

  • Vorliegen einer Heterozygotie für die F508del-Mutation

  • Gleichzeitiges Vorliegen einer weiteren spezifischen Mutation im CFTR-Gen

Spezifische CFTR-Mutationen

Das Dokument listet exakt auf, welche Zweitmutationen für diese Therapie zugelassen sind. Dazu gehören unter anderem:

  • P67L, R117C, L206W, R352Q, A455E, D579G

  • 711+3A→G, S945L, S977F, R1070W, D1152H

  • 2789+5G→A, 3272-26A→G und 3849+10kbC→T

Es wird darauf hingewiesen, dass die Behandlung als Kombinationstherapie mit Tezacaftor/Ivacaftor-Tabletten erfolgt.

Dosierung

WirkstoffkombinationDosierungIndikation
Tezacaftor / Ivacaftor100 mg / 150 mgZystische Fibrose (heterozygot F508del + spezifische Zweitmutation, ab 12 Jahren)
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💡Praxis-Tipp

Bei der Verordnung von Ivacaftor in dieser Indikation wird auf die strikte Einhaltung der genetischen Voraussetzungen hingewiesen. Der Beschluss macht deutlich, dass die Therapie nur bei Patienten ab 12 Jahren mit einer F508del-Heterozygotie und einer der exakt definierten Zweitmutationen im CFTR-Gen zugelassen ist.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Beschluss ist die Kombinationsbehandlung für Patienten ab einem Alter von 12 Jahren vorgesehen.

Das Dokument gibt an, dass Patienten heterozygot für die F508del-Mutation sein müssen. Zusätzlich muss eine von 14 spezifischen weiteren Mutationen im CFTR-Gen vorliegen.

Ja, der Beschluss stuft Ivacaftor als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) ein. Das aktuelle Bewertungsverfahren wurde aufgrund der Überschreitung der 50-Millionen-Euro-Umsatzgrenze durchgeführt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Ivacaftor (Überschreitung 50 Mio. € Grenze: Zystische Fibrose, heterozygot bzgl. F508del, ≥ 12 Jahre, Kombination mit Tezacaftor) (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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