G-BA2014

Ibrutinib (Imbruvica) bei CLL und MCL: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2014 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2014)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Daten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur frühen Nutzenbewertung von Ibrutinib (Imbruvica®) aus dem Jahr 2014. Es handelt sich um ein Verfahren nach § 35a SGB V für Arzneimittel zur Behandlung seltener Leiden (Orphan Drugs).

Ibrutinib wird in der Onkologie zur Behandlung spezifischer B-Zell-Lymphome eingesetzt. Die vorliegende Bewertung bezieht sich auf die therapeutischen Anwendungsgebiete der chronischen lymphatischen Leukämie (CLL) und des Mantelzell-Lymphoms (MCL).

Bei der CLL und dem MCL handelt es sich um bösartige Erkrankungen des lymphatischen Systems. Die Nutzenbewertung dient der Feststellung des Zusatznutzens gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie als Grundlage für die Preisbildung im deutschen Gesundheitssystem.

Empfehlungen

Da es sich bei dem Quelltext um ein administratives Dokument handelt, werden keine direkten klinischen Therapieempfehlungen ausgesprochen. Das Dokument dokumentiert stattdessen den formalen Ablauf der Nutzenbewertung.

Verfahrensstatus und Gültigkeit

Laut G-BA-Dokumentation wurde das ursprüngliche Beschlussverfahren vom 16.04.2015 mittlerweile aufgehoben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufhebung durch ein Folgeverfahren vom 01.02.2016 ersetzt wurde.

Gründe für die Neubewertung

Das Dokument gibt an, dass das Folgeverfahren aufgrund der Überschreitung der gesetzlichen Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro eingeleitet wurde. In diesem Zuge wurde das bewertete Anwendungsgebiet um die Indikation Morbus Waldenström erweitert.

Historie der Bewertungsverfahren

Der G-BA listet für den Wirkstoff Ibrutinib eine Reihe von fortlaufenden Bewertungsverfahren auf. Diese umfassen unter anderem:

  • Das initiale Verfahren mit Beginn am 01.11.2014

  • Mehrere Folgeverfahren in den Jahren 2015 und 2016

  • Aktuellere Verfahrensabschlüsse in den Jahren 2019, 2020 und 2023

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der ursprüngliche G-BA-Beschluss zu Ibrutinib aus dem Jahr 2015 nicht mehr gültig ist. Für die aktuelle Verordnungspraxis und Fragen der Erstattungsfähigkeit sollten stets die Ergebnisse der jüngsten Bewertungsverfahren (laut Dokument zuletzt 2023) herangezogen werden.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokumentation umfasste das Bewertungsverfahren 2014 die therapeutischen Gebiete der chronischen lymphatischen Leukämie (CLL) und des Mantelzell-Lymphoms (MCL).

Nein, das Dokument gibt an, dass dieser Beschluss aufgehoben wurde. Er wurde durch ein neues Verfahren im Februar 2016 abgelöst.

Der G-BA führt an, dass die gesetzliche Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro für Orphan Drugs überschritten wurde. Zudem wurde das Anwendungsgebiet um den Morbus Waldenström erweitert.

Ja, in den administrativen Daten des G-BA wird Ibrutinib als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) klassifiziert.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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